Parallel dazu wird sich der U-Ausschuss der Sache annehmen. Westenthalers Handyverbindungen waren von der Polizei überprüft worden.
Das Justizministerium lässt derzeit prüfen, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien bei der Rufdatenrückerfassung des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler korrekt war. Man sei derzeit dabei, sich die nötigen Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zu beschaffen, heißt es aus dem Büro von ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ab kommender Woche soll sich auch der Untersuchungsausschuss zur Spionage-Affäre um diese Causa kümmern.
Westi hatte angegeben
Westenthaler hatte kritisiert, dass die
Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen über eine mögliche "undichte Stelle" bei
der Polizei überprüft hatte, von welchen Telefonnummern aus sein Handy am
14. August 2008 in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr kontaktiert wurde. Grund
für die Aktion: An diesem Tag hatte Westenthaler bei einer internen Sitzung
behauptet, soeben polizeiinterne Informationen über angebliche
Drogenermittlungen gegen Parteikollegen erhalten zu haben. Eine Behauptung,
die sich später aber als falsch erwies.
Staatsanwalt findet Vorgehen okay
Während das BZÖ die
Rufdatenrückerfassung als Bruch der Abgeordneten-Immunität wertet, sieht die
Staatsanwaltschaft ihre Vorgehensweise durch einen Erlass des
Justizministeriums gedeckt. Dort heißt es, die Einbeziehung von Abgeordneten
in Telefonüberwachungen sei zulässig, wenn die Abgeordneten nur als
Kontaktpersonen in die Überwachung geraten. Westenthaler habe zu diesem
Zeitpunkt als mögliche Kontaktperson eines Polizisten gegolten, der mit der
angeblichen Datenweitergabe an den BZÖ-Abgeordneten das Amtsgeheimnis
verletzt haben könnte.