Gesetz
Kärnten beschließt Moscheen-Verhinderungsgesetz
11.02.2008
Die Kärntner Landesregierung wird am Dienstag ein Gesetz beschließen, das den Bau von Moscheen und Minaretten unmöglich machen soll.
Das Gesetz wird mit den Stimmen von ÖVP und BZÖ beschlossen. Erreicht wird dies mit Hilfe des Ortsbildpflegegesetzes und der Kärntner Bauordnung. Der für Raumplanung zuständige Landesrat Uwe Scheuch ist mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes einem Auftrag des Landtages nachgekommen.
SPÖ und Grüne sehen Verstoß gegen Religionsfreiheit
Das
Landesparlament hatte im Herbst vergangenen Jahres mit den Stimmen von BZÖ,
ÖVP und FPÖ die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zum
Bauverbot von Moscheen und Minaretten vorzulegen. SPÖ und Grüne sehen darin
hingegen einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und somit eine Verletzung
der Verfassung. Der jetzt zum Beschluss anstehende Entwurf ist aber laut
Verfassungsabteilung beim Amt der Landesregierung sehr wohl
verfassungskonform.
"Wachsendes Unbehagen in der Bevölkerung"
"Die
Religionsfreiheit wird durch das neue Gesetz nicht angetastet", stellte
Scheuch am Montag in einer Pressekonferenz fest. "Diese Gratwanderung ist
gelungen", so der BZÖ-Politiker. Landeshauptmann Jörg Haider meinte, es gebe
innerhalb der Bevölkerung "ein wachsendes Unbehagen mit dem Vordringen eines
eher fundamentalistischen Islam". Er wies auch darauf hin, dass Kärnten das
erste Land in Europa sei, welches den Schritt einer Verhinderung von
Moscheen und Minaretten gehe.
In das Ortsbild einfügen
Das Gesetz beinhaltet die Schaffung
einer Ortsbildpflege-Sonderkommission, die entscheiden wird, ob sich
außergewöhnliche Bauvorhaben "in das gewachsene Ortsbild einfügen". Die
Kommission wird dabei jeweils ein Gutachten erstellen, das laut Scheuch für
den betroffenen Gemeindevorstand als erste Bauinstanz verbindlich sein soll.
Falls sich die Gemeinde trotzdem über den Kommissionsentscheid hinwegsetzen
sollte, wandere die Materie weiter zum Land, die Letztentscheidung liege
aber beim Verwaltungsgerichtshof.