Reform

Kärnten streicht Nachfrist bei Briefwahl

04.11.2010

In den letzten Wochen sorgte die umstrittene Nachfrist für Aufregung.

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Kärnten hat die umstrittene Nachfrist für die Briefwahl bei Landtagswahlen gestrichen. Wahlkarten, die im Postweg an die Wahlbehörde übermittelt werden, sind nur gültig, wenn der Poststempel spätestens vom Freitag vor der Wahl stammt. Bisher musste die Wahlkarte bis spätestens acht Tage nach der Wahl bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Die Änderung der Landtagswahlordnung wurde am Donnerstag einstimmig vom Landtag beschlossen, teilte FPK-Klubobmann Kurt Scheuch in einer Aussendung mit.

Nach Wahlschluss abstimmen
Damit wird es unmöglich gemacht, die Stimme nach Wahlschluss abzugeben. Auch der Missbrauch im Vorfeld der Wahl - also die "Beantragung durch vermeintliche Bevollmächtigte samt Wahl ohne Wissen des Wahlberechtigten" - sei abgestellt worden. Wahlkarten müssen persönlich am Amt beantragt und abgeholt werden oder schriftlich mittels Nachweis der Identität des Wahlberechtigten, so Scheuch.

Missbrauchsfälle
Kärnten ist das erste Bundesland, das Konsequenzen aus den vieldiskutierten Missbrauchsfällen gezogen hat. Oberösterreich hat allerdings von Anfang an keine Nachfrist vorgesehen; dort müssen auch bei Landtagswahlen die Briefwahlstimmen spätestens am Wahlsonntag bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Im Burgenland ist es der dritte Tag nach der Wahl, in Salzburg der vierte - und in den anderen Bundesländern der achte Tag. Niederösterreich und Burgenland haben allerdings bereits angekündigt, die Nachfrist streichen zu wollen.

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