Private Ordnerdienste erhalten von der landesregierung mehr Kompetenzen.
Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag mit den Stimmen von FPK und ÖVP ein Bettelverbot beschlossen. Die SPÖ-Regierungsmitglieder stimmten dagegen. Mit dem Gesetz wird aggressives Betteln unter Strafe gestellt, passives Betteln bleibt, anders als in der Steiermark, erlaubt. Das Gesetz sieht Strafen bis 700 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 14 Tagen vor. Mitbeschlossen bei der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes wurden auch Kompetenzen für ein sogenanntes Ordnungsamt.
Bettelverbot
FPK und ÖVP wollen mit dem Bettelverbot vor allem "organisierten Banden das Handwerk legen", die SPÖ spricht von einem "Schildbürgerstreich". In einer Aussendung protestierten auch die Grünen gegen das Verbot, damit würden die Ärmsten der Gesellschaft und die Menschenrechte mit Füßen getreten.
Städte können künftig sogenannten Ordnungsämtern mehr Kompetenzen übertragen. Wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist, können private Ordnungshüter nicht mehr nur Ermahnungen aussprechen, sondern auch Strafmandate ausstellen, etwa das Bettelverbot überwachen oder auch Gegenstände beschlagnahmen.
Private Ordnerdienste
Landespolizeikommandant Wolfgang Rauchegger sieht grundsätzlich in privaten Ordnerdiensten keine Konkurrenz zur Polizei, der Tatsache, dass sie künftig auch Strafmandate ausstellen dürfen, steht er jedoch etwas kritisch gegenüber. "Wenn es beeidete und ausgebildete Organe sind, sehe ich an sich kein Problem. Aber wo in Rechte von Menschen eingegriffen wird, muss die Hoheit beim Staat und der Polizei bleiben", sagte er.