Reform fixiert
Kärntner Beamte bekommen weniger Pension
20.08.2010
Die öffentlich Bediensteten des Landes müssen außerdem länger arbeiten.
Die Kärntner Landesregierung hat am Freitag in einer Sondersitzung einstimmig eine Pensionsreform für die öffentlich Bediensteten beschlossen. Damit wird das Pensionsantrittsalter angehoben, die Pensionen werden sinken. Bereits im September 2009 hatten sich FPK (damals noch BZÖ) und ÖVP mit der Personalvertretung auf das nun abgesegnete Modell geeinigt. Der Rechnungshof hat die Reform als zu wenig weit gehend kritisiert.
Gilt ab nächstem Jahr
Die Reform soll im September vom
Landtag beschlossen werden und am 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Das
Pensionsantrittsalter wird schrittweise von 61,5 auf 65 Jahre angehoben, die
Bemessungsgrundlage auf 76 % gesenkt und der Durchrechnungszeitraum auf 15
Jahre angehoben.
Neue bekommen ASVG
Auf ab 2011 neu eintretende Landesmitarbeiter
sollen die Regeln des auch für Arbeiter und Angestellte geltenden
Pensionsrechts angewandt werden. Für alle Bediensteten ab dem Jahrgang 1959
wird ein Pensionskonto eingerichtet, ab 2011 wird das Antrittsalter
sukzessive angehoben. Dazu gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten
Korridorpension, mit der Beamte - mit Abschlägen - früher in Pension gehen
können.
Rechnungshof unzufrieden
Bezüglich der Kritik des Rechnungshofes,
der weitere Reformschritte fordert, meinte FPK-Finanzlandesrat Harald
Dobernig, man habe einige Punkte entkräften können. "Es gibt noch weitere
Berechnungen, die Rechnungshofprüfer und unsere Beamten gemeinsam
durchführen." Sollte tatsächlich weiterer Reformbedarf bestehen, werde man
darüber reden. Es sei aber wichtig gewesen, das ausverhandelte Paket jetzt
einmal zu beschließen, damit es im kommenden Jahr in Kraft treten könne.