Rechtsstreit mit BZÖ

Kärntner FPÖ fordert 2,1 Mio. Euro Förderung nach

10.11.2008

Dass den Kärntner Blauen die Parteienförderung gestrichen wurde, war verfassungswidrig, sagt der VfGH und kippte das Gesetz.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Der Kärntner FPÖ steht auch nach der Abspaltung des BZÖ Parteienförderung zu. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Damit ist ein dreieinhalb Jahre dauernder Streit entscheiden: BZÖ, SPÖ, ÖVP und Grüne hatten nach der FPÖ-Spaltung im April 2005 die Parteienförderung des Landes abgeändert. Damit sollten nur noch jene Parteien gefördert werden, die mindestens zwei Abgeordnete im Landtag haben. Die FPÖ war dadurch als einzige Landtagspartei von der Förderung ausgeschlossen.

Jetzt werden die Kärntner Freiheitlichen für die vergangenen drei Jahre rund 2,1 Millionen Euro nachfordern.

Gesetz gegen Blau
Hintergrund: Anfang April hatte sich das BZÖ von der FPÖ abgespalten. Im Kärntner Landtag wurde die FPÖ damit schlagartig zur Ein-Mann-Fraktion reduziert, 15 Mandatare wechselten mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider ins BZÖ (das sich in dem Bundesland allerdings weiterhin "Freiheitliche in Kärnten" nannte).

Regeln nicht während Spiels ändern
Ende April beschloss der Landtag die neuen Richtlinien für die Förderung. Demnach sollten nur noch Parteien mit mindestens zwei Abgeordneten gefördert werden, womit die FPÖ künftig leer ausging. Die FPÖ wandte sich an den VfGH, der Ende 2007 ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitete. Das Ergebnis liegt nun vor: Demnach dürfen die Richtlinien für die Parteienförderung zwar geändert werden, aber nicht während der laufenden Gesetzgebungsperiode.

FPÖ kann rückfordern
Die Einschränkung, dass erst ab zwei Abgeordneten Anspruch auf Förderung besteht, wurde also vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Ebenso die Bescheide, mit denen den Kärntner Blauen die Parteienförderung des Landes verweigert wurde. Damit kann die Kärntner FPÖ neuerlich um Parteienförderung für die Jahre 2005 bis 2008 ansuchen und hat dabei gute Karten.

Entscheid gilt ab sofort
Eine Reparaturfrist hat der VfGH nicht gesetzt, die Aufhebung der diskriminierenden Bestimmung im Kärntner Parteienförderungsgesetz wird sofort wirksam. Der Argumentation der Kärntner Landesregierung, wonach die im April 2005 beschlossene Neuregelung keine Diskriminierung der FPÖ darstelle, weil der einzige blaue Abgeordnete Franz Schwager erst im Juni aus der Landtagsfraktion ausgetreten war, folgte das Höchstgericht ebenfalls nicht.

Komischer Namensstreit
Tatsächlich hatte Schwager im April 2005 noch für die Neuregelung der Parteienförderung gestimmt. Damals war noch nicht klar, welche Gruppe sich im "Namensstreit" durchsetzen würde: Die orange Fraktion um Landeshauptmann Jörg Haider wollte sich weiter "Die Freiheitlichen in Kärnten" nennen, die FPÖ-Loyalisten um Schwager und Karlheinz Klement wollten das verhindern. Letztlich schied Schwager aus der BZÖ-Fraktion aus, blieb als einziger Blauer im Landtag, und das BZÖ trägt im Bundesland bis heute den Untertitel "Die Freiheitlichen in Kärnten".

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel