Verschreibungsdaten
Kammer droht Ärzten mit Berufsverbot
20.08.2013
Die rechtswidrige Weitergabe von Patienten-Daten soll mit Strafen belegt werden.
Ärzten, die Daten ihrer Patienten verkauft haben, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Der Wiener Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres stellte am Dienstag Strafen bis zum Entzug der Berufsberechtigung in Aussicht. Auch die Kündigung von Kassenverträgen könnte ihnen blühen, verlautete aus dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) sieht die Ärztekammer am Zug. Deren Bundes-Chef Artur Wechselberger betonte, bereits im Vorjahr gewarnt zu haben.
"Wir verurteilen dieses Vorgehen einzelner Mitglieder von uns aufs Schärfste. Allen Ärztinnen und Ärzten, die rechtswidrig Daten herausgegeben haben, drohen massive Konsequenzen", erklärte Szekeres in einer Aussendung. Er werde jeden Kollegen, von dem eine unrechtmäßige Datenweitergabe bekannt werde, beim Disziplinaranwalt bzw. dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer anzeigen.
Daten weitergegeben
Die Wiener Ärztekammer eruiere derzeit, wie viele Kollegen in welcher Form Daten weitergegeben haben. Namen einzelner Ärzte seien derzeit nicht bekannt. "Wir sind hier auch auf Hinweise von außen angewiesen und bitten um jede mögliche Mithilfe, die betroffenen schwarzen Schafe zu identifizieren", erklärte Szekeres.
Tätig werden will auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dessen Vorsitzender Hans Jörg Schelling will prüfen lassen, ob auch Vertragskündigungen bei involvierten Kassenärzten möglich seien, wie er im Ö1-"Mittagsjournal" erklärte. Es dürften nicht jene, die immer gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und die E-Medikation schimpften, gleichzeitig jene sein, die unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben Daten weitergeben.
"Gesundheitsdaten in privater Hand dürfen keine Handelsware sein", betonte auch Stöger. Für alle Daten, die eine Arzt über seine Patienten erlange, gelte die ärztliche Schweigepflicht. Eine Weitergabe sei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erlaubt. Eine Vertragskündigung bei einem entsprechenden Fehlverhalten begrüßte auch er.
ÖÄK-Präsident Wechselberger unterstrich, dass die Kammern bereits vor über einem Jahr die Ärzte nachdrücklich vor der Weitergabe von Verschreibungsdaten an IMS gewarnt hätten. Schon damals habe auch die Datenschutzkommission auf Anfrage der Tiroler Kammer festgestellt, dass eine Datenübermittlung nur dann rechtskonform sei, wenn eine vollständige Anonymisierung sichergestellt werde.
Die alleinige Verantwortung dafür würden die betroffenen Ärzte tragen, betonte Wechselberger daher. Sollten die Ärzte - sie haben dafür laut Kammer-Informationen 432 Euro pro Jahr von IMS erhalten - nicht gewährleisten, dass die weitergegebenen Daten nicht auf Patienten zurückverfolgt werden können, so hätten sie mit Konsequenzen zu rechnen.
Auch die Arge Daten übte Kritik, allerdings an Stöger. Dieser habe eine höchst problematische Verordnung zur Gesundheitsdokumentation zur Begutachtung verschickt, hinter der sich - amtlich angeordnet - genau das verstecke, was die Hausärzte kommerziell betrieben hätten. Stöger wies dies zurück. Der Unterschied sei, dass es für die Dokumentation eine gesetzliche Grundlage gebe.