"Erhebliche Bedenken" der Ärzte wegen Einschränkungen für Gruppenpraxen.
Die geplante Neuregelung von Ärztegesellschaften stößt bei Ärzte- und Wirtschaftskammer auch in der zweiten, von Gesundheitsminister Alois Stöger (S) vorgelegten Form auf wenig Gegenliebe. Während die Ärzte Einschränkungen für Gruppenpraxen bemängeln, sieht die Wirtschaftskammer die von ihr vertretenen selbstständigen Ambulatorien durch das "Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung" bedroht.
"Erhebliche Bedenken"
Die Ärztekammer hegt in ihrer
Stellungnahme zu dem Begutachtungsentwurf "erhebliche Bedenken", das Gesetz
werde seines Namens nicht gerecht. Konkret werden die Einschränkungen für
die Gruppenpraxen kritisiert (Organisationsdichte und -struktur,
Ärztevorbehalt der Gesellschafter, Verpflichtung zur persönlichen
Berufsausübung, Verbot der Anstellung anderer Ärzte), was einen wesentlichen
Unterschied zu selbstständigen Ambulatorien ausmache. Damit müsse es auch
größere Unterschiede beim Zulassungsverfahren geben.
Kritik gibt es zudem an der Bedarfsprüfung beim Zusammenschluss von Wahlärzten. Keine Freude hat die Ärztekammer auch mit dem geplanten Weisungsrecht des Gesundheitsministers bei der Qualitätskontrolle, die von ÖQMed, einer Gesellschaft der Ärztekammer, durchgeführt wird.
Heftige Kritik der Wirtschaftskammer
Diametral gegensätzlich,
aber noch heftiger zeigt sich die Kritik der Wirtschaftskammer. Der Entwurf
führe zu keiner Ausweitung der ambulanten öffentlichen
Gesundheitsversorgung, sondern "zu einer unkontrollierten einseitigen
Leistungsausweitung durch Ärzte-GmbHs". Außerdem enthalte der Entwurf einige
Punkte, "die eine erhebliche Diskriminierung und Benachteiligungen von
selbstständigen Ambulatorien bei Gründung und Betrieb darstellen, wobei die
Gefahr besteht, dass selbstständige Ambulatorien durch die Schaffung von
Ärzte-GmbHs mittelfristig eliminiert werden".
"Keine wesentlichen Einwände" gegen die Neuregelung hat die Zahnärztekammer, auch die Bedarfs- und Zulassungsprüfung wird akzeptiert. Abgelehnt werden "gemischte" Praxen mit Ärzten anderer Fachgruppen. Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs kritisiert - wie auch andere Berufsgruppen - den Ausschluss anderer Gesundheitsberufe. Der Rechnungshof kann die Einsparungserwartungen durch das Gesetz nicht nachvollziehen, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger befürchtet Mehrbelastungen für die Kassen.
Das ist der Stöger-Entwurf
Stöger hat seinen geänderten
Entwurf im April vorgelegt, einen ersten hatte es im Jänner gegeben. Ärzte
sollen damit in verschiedenen Modellen kooperieren können, was ein
langgehegter Wunsch der Ärztekammer ist. Dadurch will man einerseits die
Spitalsambulanzen entlasten und andererseits den Patienten bessere Öffnungs-
und geringere Wartezeiten bieten. Der wesentliche Unterschied zwischen den
künftigen Ärzte-Gesmbhs und den Ambulatorien besteht darin, dass in den
neuen Gruppenpraxen nur Ärzte bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können.
Jeder Arzt muss als Gesellschafter auch "maßgeblich" mitarbeiten. Ärzte
können keine anderen Ärzte anstellen, die Anstellung von Ärzten ist nur im
Ambulatorium möglich.