SPÖ, ÖVP und Grüne haben im Nationalrat auf die Kritik der OECD reagiert.
In Reaktion auf die Kritik der "Financial Action Task Force" der OECD an zu laschen Anti-Geldwäsche-Bestimmungen in Österreich haben SPÖ, ÖVP und Grüne am Donnerstag eine Reihe gesetzlicher Anpassungen beschlossen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) sieht darin ein "gutes Instrument" im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. BZÖ und FPÖ lehnten die Gesetzesvorlage ab.
Defizite beseitigen
"Das Zauberwort heißt Verhältnismäßigkeit und
diese findet bei diesem Paket Anwendung. Wir brauchen gute Instrumente im
Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Die Financial Action Task Force der OECD hat Defizite festgestellt und die
werden jetzt beseitigt", erklärte Bandion-Ortner. Geldwäsche schade der
Wirtschaft und helfe, illegal erworbenes Vermögen zu verschleiern: "Dagegen
müssen wir gemeinsam etwas tun." Mit den neuen Regelungen würden auch
Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht der Anwälte präzisiert: "Wir wollen
Anwälten und Notaren helfen, damit sie nicht selbst Teil krimineller
Netzwerke werden." Zum Bankgeheimnis meinte sie, dass es nicht dessen
Aufgabe sei, die Verbrechensaufklärung zu verhindern. Sie sieht durch das
Paket den Finanzsektor und dadurch auch den Wirtschaftsstandort Österreich
gestärkt.
Kritik von BZÖ und FPÖ
Das BZÖ hingegen erkennt keine
sachliche Notwendigkeit und hält es "nicht für vernünftig", das
Bankgeheimnis zu durchbrechen und aus dem Anwaltsstand "eine kriminelle
Organisation zu machen": "Gibt es eine sachliche Notwendigkeit - nein, die
gibt es nicht. Die einzige Notwendigkeit besteht darin, dass die
Justizministerin auf internationaler Ebene ein schönes Geschenk fürs
Schaufenster haben muss. Das ist zu wenig, um in Bürgerrechte oder das
Bankgeheimnis einzugreifen", erklärte der orange Klubobmann-Stellvertreter
Ewald Stadler.
Die FPÖ lehnte die diskutierte Materie ab. Peter Fichtenbauer sieht durch die Neuregelung etwa das Grundrechtsgebot angegriffen und kündigte an, den Verfassungsgerichtshof (VFGH) anzurufen: "Das Anwaltsgeheimnis hat Grundrechtscharakter. Die Neuregelung steht dazu in Widerspruch", betonte er. Die FPÖ hatte indes für einen Antrag zur Beibehaltung von Fremdwährungskrediten geworben, dem aber keine andere Parteien zugestimmt hat.