In fünf Jahren
Kanzleramt zahlte 2,66 Mio. an Kirche
19.06.2009
Innerhalb von 5 Jahren floss viel Steuergeld in kirchliche Großveranstaltungen. BZÖ-Mandatar Stadler findet, dass die Kirche ihre Beiträge nicht mehr einklagen können sollte, weil sie es nicht nötig hat.
Rund 2,66 Mio. Euro hat das Bundeskanzleramt in den vergangenen fünf Jahren an die römisch-katholische Kirche in Österreich überwiesen. Der Großteil davon, nämlich 2,43 Mio. Euro, flossen in Großveranstaltungen wie den Mitteleuropäischen Katholikentag und das 850-Jahr-Jubiläum des steirischen Wallfahrtsortes Mariazell, zu dem auch der Papstbesuch zählte. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler hervor.
An die Bischofskonferenz
Der Mitteleuropäische Katholikentag 2004
- ebenfalls in Mariazell - kostete das Bundeskanzleramt genau 1,025 Mio.
Euro. Drei Jahre später wurden für das dortige Jubiläum inklusive Besuch von
Papst Benedikt XVI. 1,405 Mio. geleistet. Empfänger war bei beiden
Veranstaltungen die Österreichische Bischofskonferenz.
Rest sind Peanuts
Bei den restlichen Beträgen handelt es sich um
vergleichsweise kleine Summen für soziale und kulturelle Zwecke. So wurden
für die Renovierung der Alten- und Krankenstation der Benediktiner-Abtei
Seckau 110.000 Euro aufgewendet, 85.000 Euro für die Restaurierung der
Kirche Santa Maria dell'Anima in Rom.
Weitere 31.000 Euro flossen in das Projekt der Katholischen Jugend "72 Stunden ohne Kompromiss", mit 2.500 Euro wurde die International Summer School der Diözese Graz-Seckau gefördert.
Vorerst stoppt Geldfluss
Das Bundeskanzleramt bestätigte in
seiner Anfragebeantwortung, dass derzeit keine weiteren Zahlungen an die
Kirche geplant seien.
"Kirche holt sich Steuergeld"
Stadler, der sich immer
wieder als streng gläubig präsentiert, ärgern die Ausgaben. "Die
Beantwortung zeigt, dass die katholische Kirche neben den Zwangsbeiträgen
noch tief in die Steuertöpfe greift, um den Apparat zu finanzieren. Damit
sei klar, dass sie auf Klagbarkeit und Zwangseintreibung der Kirchenbeiträge
nicht angewiesen ist", meint er. Das BZÖ hat einen Antrag im Parlament
eingebracht, damit die Klagbarkeit der Kirchenbeiträge abgeschafft wird.