Der Opferanwalt wirft der Justizministerin Amtsmissbrauch und Verleumdung vor. Er glaubt, er solle mundtot gemacht werden.
Gerhard Podovsovnik, der Anwalt von 80 Opferangehörigen der Kaprun Katastrophe, bei der im November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen sind, hat ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Der Wiener Advokat wirft ihr mehrfachen Amtsmissbrauch sowie Verleumdung vor. Podovsovnik glaubt, dass auch diese Anzeige höchstwahrscheinlich niedergeschlagen wird.
"Aus Selbstverteidigung"
Es sei seine erste Anzeige in
der Causa Kaprun und er müsse diese "schon allein aus Selbstverteidigung"
einbringen, habe die Justizministerin doch eine Beschwerde gegen ihn bei der
Rechtsanwaltskammer eingebracht: Und zwar wegen lediglich einiger am
13.11.2009 an sie übermittelte Zeitungsberichte. Bandion-Ortner habe "voll
wissentlich (vorsätzlich) eine Falschanzeige zur disziplinarrechtlichen
Verfolgung des einschreitenden Rechtsanwaltes eingebracht - dies alles
unter Ausnutzung Ihrer Position als Justizministerin", so Podovsovnik.
Letzter Mohikaner
Er sei der einzige noch tätige Opferanwalt der
Betroffenen des Flammeninfernos und solle "endlich mundtot gemacht" werden,
schrieb Podovsovnik in seiner Anzeige. Außerdem vermutet der Advokat, dass
Bandion-Ortner hofft, ihm möge im Wege einer und/oder mehrerer
Disziplinarverfahren letztlich die Lizenz entzogen werden. "Sie gibt sich
dabei den Anschein in Ausübung der Gesetze als Justizministerin für die
Republik Österreich tätig zu sein. Eine derart unverfrorene Vorgangsweise
einer Justizministerin ist in einer Republik nicht tragbar und muss umgehend
strafrechtlich wegen Amtsmissbrauches geahndet werden. Auch der
Bundeskanzler wurde umgehend in einem offenen Brief aufgefordert, binnen
drei Tagen dazu Stellung zu nehmen, ob diese Vorgangsweise durch das
Bundeskanzleramt gedeckt ist oder nicht", so Podovsovnik.
Wiederaufnahme abgewürgt
Die Justizministerin habe ferner
nach Erhalt des Vorhabensberichts der Oberstaatsanwaltschaft Linz, der
selbst ein Vorhabensbericht durch die StA Linz vorgelegt worden sei, das
Wiederaufnahmeverfahren eingestellt. Bandion-Ortner "ist im Vorfeld laufend
über die neuen Tatsachen und Umstände durch die Gutachter (Hans-Joachim)
Keim und (Bernhard) Schrettenbrunner informiert worden", so der Anwalt.
Schon der deutsche Ermittlungsbericht der StA Heilbronn vom 25.9.2007 hätte
klar zum Vorschein gebracht, dass der Salzburger Kaprun Prozess "eine reine
Farce" gewesen sei.
Die Justizministerin wäre in einem international brisanten Fall ihrer Verpflichtung zur genauen Überprüfung der Verfahrensakten nicht nachgekommen, sondern habe - trotz neuer Beweise - keinerlei Überprüfung des Verfahrens zur begehrten Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen die vier Gutachter unternommen. "Die Justizministerin hat damit mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, dass nämlich die Opferangehörigen nicht eine angemessene Sühne der Straftaten nach entsprechender Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die vier Gutachter und gegen die 16 Beschuldigten, miterleben durften und einen angemessenen europäischen Schadenersatz demnach nicht erlangen konnten, ihre Befugnis durch Unterlassung der Ermittlungen und Überprüfung in voller gegenteiliger Kenntnis der anders lautenden Beweise (Gutachten) sowie auch durch Weiterarbeitenlassen der befangenen StA Linz und OStA Linz, ihre Befugnis im Namen des Bundes als deren Organ in Vollziehung der Gesetzes Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht", so Podovsovnik in seiner Anzeige.