Höchstgericht

Karl lässt Fußfessel für Sex-Täter prüfen

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Das Opfer ist erfreut: "Zumindest die Chance, dass sich was ändert."

Mit Erleichterung hat das Vergewaltigungsopfer in Salzburg die Ankündigung von Justizministerin Beatrix Karl (V) aufgenommen, dass sie die Entscheidung im Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommen hatte, beim Verwaltungsgerichtshof anfechten werde. "Ich finde das gut, aber man muss abwarten, was herauskommt. Doch es ist erfreulich, dass es zumindest noch die Chance gibt, dass sich was ändert", sagte die Salzburgerin.

 Für sie mache es einen großen Unterschied, ob der Täter seine Strafe im Gefängnis oder zu Hause verbüßen muss. "Daheim kann er sich frei bewegen und auch Besuch empfangen, wann er will. Es kann ja auch sein, dass ihm seine Frau ein Kind mit nach Hause bringt, und dann weiß keiner so genau, was dort passiert." Die Gattin des heute 51-Jährigen habe ja auch in ihrem Fall eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. "Sie war es, die mich gezwungen hat, dass ich im Ehebett zwischen ihnen schlafen musste." Und als sie die Frau über den ersten Vergewaltigungsversuch informiert habe, hätte ihr diese nur zur Antwort gegeben: "So lange er es nur versucht hat, es ist ja nichts passiert."

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Im Strafverfahren sei die Gattin laut dem Opfer nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Richter habe damals gemeint, er glaube nicht, dass sie die Übergriffe nicht mitbekommen hätte. Ein Schuldspruch sei aber nur möglich, wenn Beweise vorliegen.

Dass inzwischen in der Nachbarschaft des ehemaligen Hundetrainers Flugzettel mit einem Foto des Ehepaares und der Aufschrift  "In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder, und Sie können ihm jederzeit begegnen" verteilt werden, findet die inzwischen 22-Jährige in Ordnung. "Der Opferschutz soll über dem Täterschutz stehen. Laut Gutachten ist der Mann rückfallgefährdet. Da halte ich es für richtig, wenn man die Leute warnt."

Große Angst
Sie selbst habe große Angst, wenn sie ihrem früheren Peiniger begegne. "Im März - da war auch ein Kumpel dabei - war ich in Salzburg unterwegs. Ich bin im Auto gesessen, da ist er auf einmal hergekommen und hat mit den Händen bedrohlich gestikuliert. Es war zähflüssiger Verkehr, und er ist mir nachgegangen, zum Glück konnte ich dann losfahren. Wozu macht der das, man soll ihn fernhalten." Ihr wäre es lieber, wenn "alles einfach normal" laufen und er die Haft absitzen müsse.

Grundsätzlich begrüßte die Salzburgerin, dass nun die Medien dem Thema "Fußfesseln für Sexualstraftäter" so breiten Raum einräumen. "Es geht vor allem um Gerechtigkeit. Es muss sich was ändern. Es ist wichtig, dass die Medien berichten, damit auch andere Opfer sehen, dass man etwas dagegen tun kann." Dennoch sei es zurzeit sehr anstrengend, "da kommen die ganzen alten Sachen wieder hoch", so die 22-Jährige, die noch heute an Spätfolgen wie Alpträumen leidet und demnächst eine neuerliche Therapie beginnen will.

Von den gerichtlich zugesprochenen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld hat die Frau nach eigenen Angaben bisher erst rund 300 Euro erhalten. "Er hat alles getan, dass er nichts zahlen muss." Entschuldigt habe er sich auch nie bei ihr.

Ehefrau beklagt Hexenjagd
Die Ehefrau des heute 51-Jährigen sieht die Causa naturgemäß anderse: "Das Tragen einer Fußfessel ist sehr wohl eine starke Bestrafung. Man wird auch daheim beobachtet, wird rund um die Uhr überwacht. Am Dienstag wird mein Mann die Fußfessel erhalten. Er ist gezwungen, den minuziösen Stundenplan genau einzuhalten. Es ist genau festgelegt, wann er Arbeiten geht, wann er Essen kaufen darf. Er darf nicht in den Garten und auch nicht mit unseren Hunden spazieren gehen und auch keinen Alkohol trinken. Das ist wie im Gefängnis, mit dem einzigen Unterschied, dass er nicht in einem Bett in der Zelle sondern zu Hause schläft."

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