Umstrittene Fassung

Karl will Mafia-Paragraf reformieren

20.07.2012

Der Mafia-Paragraf sorgte während dem Tierschützerprozess für Aufregung.

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© TZ Österreich / Kernmayer
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Justizministerin Beatrix Karl (V) gibt die von ihr geplante Konkretisierung des "Mafia-Paragrafen" über den Sommer in Begutachtung, im Herbst will sie den Entwurf in den Ministerrat bringen. Der Regierungspartner SPÖ und die Grünen begrüßen, dass nun endlich Missbräuche wie im Tierschützerprozess verhindert werden sollen. FPÖ und BZÖ sind aber skeptisch. Sie halten es nicht für nötig, ein Gesetz zu ändern, nur weil die Staatsanwaltschaft es falsch interpretiert hat.

   Karl will - wie der "Standard" berichtet - die Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen Organisation einschränken. Im Paragrafen 278a Strafgesetzbuch Ziffer 2 soll der Halbsatz "oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt" fallen, nur mehr die angestrebte "Bereicherung in großem Umfang" soll stehen bleiben.

"Missbrauchsanfälligkeit"
Für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist es "hoch an der Zeit", dass - wie die SPÖ seit langem fordere - der Paragraf geändert wird. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner (V) habe Karl die "dramatische Missbrauchsanfälligkeit dieser Bestimmung erkannt". Ein "klares Signal an die Behörden wie die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt" sei nötig, damit solche "Ausreißer" wie der Tierschutzprozess  nicht mehr vorkommen, sagte er.

   Zu "seltenem Lob für ein Regierungsmitglied" sieht sich der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser veranlasst. Karl setze nun "genau das um, was die Grünen seit langen Jahren fordern". Das Kriterium des angestrebten "erheblichen Einflusses auf Politik oder Wirtschaft" sei eine "gefährliche Einladung, missbräuchlich gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorzugehen". Wird es gestrichen, werde die Missbrauchsgefahr deutlich reduziert.

   Sowohl Jarolim als auch Steinhauser betonen aber, dass es mit einer Gesetzesänderung allein nicht getan ist. Nötig sei auch ein "verantwortungsvoller Umgang" der Rechtsanwender mit der Bestimmung. Die Staatsanwälte müssten "mehr Verantwortung und Sensibilität zeigen" und dürften das Gesetz nicht mehr leichtfertig anwenden, merkte Steinhauser an.

BZÖ & FPÖ skeptisch
  BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz will nur bei der Staatsanwaltschaft ansetzen. Er hält einen Erlass Karls zur Konkretisierung für geboten, nicht aber eine Gesetzesänderung. Man dürfte nicht Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verwässern, nur weil "wild gewordene" Staatsanwälte eine Bestimmung nicht ordnungsgemäß anwenden. An einer falschen Anwendung sei "nicht der Paragraf schuld, sondern die Staatsanwälte, die ihn nicht so anwenden, wie er anzuwenden ist". Schließlich habe die Richterin im Tierschützerprozess die Angeklagten freigesprochen.

   FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer will vor einer endgültigen Beurteilung erst den Entwurf sehen. Aber auch er hat Bedenken gegen eine Gesetzesänderung. Denn die "Missbrauchsanfälligkeit" des Paragrafen ergebe sich nur aus der "prozessualen Anwendung" - und man sollte ein richtiges Werkzeug nicht ändern, nur weil es falsch angewendet wird.

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