Kasachstan: Garantien im "Fall Alijew"

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Der Ex-Botschafter soll bei Auslieferung nach EU-Standards behandelt werden. Diese Garantie gab Kasachstan gegenüber Österreich ab.

Kasachstan hat gegenüber Österreich formelle Garantien abgegeben, dass der frühere Botschafter Rakhat Alijew im Falle einer Auslieferung gemäß europäischen Menschenrechtsstandards behandelt wird. Der kasachische Botschafter in Wien, Yerzhan Kazykhanov, erklärte am Dienstag, dass die in Österreich geäußerten Bedenken bezüglich eines fairen Verfahrens in Kasachstan "zu Unrecht" bestünden, die kasachische Generalstaatsanwaltschaft habe jedoch gegenüber Österreich die Einhaltung der Standards des Europarates und auch die Möglichkeit internationaler Beobachtung garantiert, "um jeden Zweifel auszuräumen".

Internationale Beobachter
Bei den kasachischen Garantien gehe es "um die Durchführung des Prozesses unter voller internationaler Beobachtung, um die Gewährung von Sicherheitsgarantien, um Haftbedingungen nach europäischen Mindeststandards gemäß den Empfehlungen des Europarates, um ungehinderte Überwachung durch internationale Experten sowie um unangekündigtes und ungehindertes Besuchsrecht für Beobachter und die Familie", ergänzte der Botschafter. Sollte ein bereits Verurteilter - wie dies bei Alijew der Fall ist - eine Wiederaufnahme seines Verfahrens wünschen, so könne dies "unter Wahrung der Prozessgarantien der Menschenrechtskonvention und des diesbezüglichen UNO-Paktes" erfolgen, so der Botschafter wörtlich.

Kazykhanov legte Wert auf die Feststellung, dass es Sache der unabhängigen Justiz Österreichs sei, in dieser Angelegenheit zu entscheiden. "Wir gehen aber davon aus, dass sich Österreich mit den von der Republik Kasachstan abgegebenen Garantien mit aller Ernsthaftigkeit auseinandersetzen wird. Aus unserer Sicht wurden heute die notwendigen völkerrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um für die Auslieferung zu entscheiden", fügte er hinzu. Es sei klar, dass die gewährten Garantien Grundlage einer Auslieferung seien.

Bekenntnis zu Europa
Der Botschafter betonte, dass Kasachstan an Europa interessiert sei und sich zu den Werten Europas bekenne. "Wir sind bemüht, dies auch sehr deutlich mit unserem OSZE-Vorsitz zu beweisen, und auch durch unsere konkreten Handlungen für eine enge und umfassende Zusammenarbeit mit der Europäischen Union."

Die kasachische Garantieerklärung stellt eine überraschende Wende im Fall Alijew dar, der sich bisher mit dem Argument gegen eine Auslieferung gestemmt hatte, es bestehe die Gefahr, dass in kasachischer Haft gefoltert werde. Der UNO-Sonderberichterstatter gegen die Folter, Manfred Nowak, hatte vor kurzem erklärt, dass es in Kasachstan zwar Fälle von Folter gebe, dass man aber nicht von systematischer Folter sprechen könne. Wenn die Beurteilung der Menschenrechtslage in einem bestimmten Land zu dem Ergebnis gelange, dass nicht systematisch gefoltert werde, müsse der Einzelfall genau untersucht werden, erläuterte Nowak. In diesem Fall müsse derjenige, um dessen Auslieferung es gehe, "glaubhaft machen, dass er von Folter bedroht" sei.

Die Republik Kasachstan hat von Österreich die Auslieferung Alijews wegen der Entführung zweier Manager der kasachischen Nurbank beantragt. Eine von Alijew geleitete kriminelle Gruppierung soll darüber hinaus zahlreiche Vermögensdelikte wie Diebstahl, Untreue und Erpressung begangen haben. Dieser Komplex ist Gegenstand des kasachischen Auslieferungsverfahrens gegen den früheren Botschafter in Wien und Schwiegersohn von Staatspräsident Nursultan Nasarbajew.

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