Kasernenverkäufe

Bundesheer: RH-Zeugnis vernichtend

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Der Rechnungshof attestiert hohe Kosten und wenig Nutzen.

Ein vernichtendes Zeugnis stellt der Rechnungshof (RH) den Kasernenverkäufen aus. In einem aktuellen Prüfbericht attestiert der RH der für die Verkäufe zuständigen SIVBEG hohe Kosten und wenig Nutzen. Die Errichtung der "Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft" für die Abwicklung der Kasernenverkäufe wäre nicht nötig gewesen. Nicht nur, dass sie ihre Zielvorgaben nicht erreichen wird können, kommt die SIVBEG laut dem RH-Bericht dem Bundesheer teuer zu stehen. So wurden zwei Geschäftsführer bei nur acht Mitarbeitern bestellt und diesen im Geschäftsjahr 2005 mehr als doppelt so hohe Prämien ausbezahlt, als die Umsatzerlöse ausmachten.

Errichtung war "nicht erforderlich"
Die Errichtung der SIVBEG 2005 sei "weder erforderlich noch zweckmäßig" gewesen, weil der Bund mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) bereits über eine Verwertungsgesellschaft verfügte und sich die SIVBEG auch des Know-hows und der Infrastruktur der BIG bediente. Außerdem zahlte die SIVBEG der BIG Erfolgshonorare, obwohl diese in mehreren Fällen keinen unmittelbaren Beitrag zum Verkaufserfolg leistete, kritisiert der RH.

Kann Ziele nicht erreichen
Darüber hinaus wird die SIVBEG nach Ansicht der Prüfer ihre Ziele kaum mehr erreichen können: Sie erzielte bis Ende Oktober 2008 aus 63 Liegenschaften einen Erlös von 88 Mio. Euro. Das sind nur 21 Prozent des bis 2013 angepeilten Ziels von 414 Mio. aus 146 Liegenschaften. In den einzelnen Jahren lagen die Verkaufserlöse stets unter Plan: 2006 28,47 Mio. Euro (Plan: 51 Mio.), 2007 24,26 Mio. (Plan: 85 Mio.) und 2008 (bis 31. Oktober) 35,20 Mio. (Plan: 90 Mio.). Von den Verkaufserlösen erhielt das Verteidigungsministerium 83,53 Mio. und die SIVBEG 4,2 Mio. Provision, wovon sie 356.900 Euro an die BIG als Erfolgshonorar zahlte.

Scharfe Kritik übt der Rechnungshof an der Vergabe von externen Aufträgen. So beauftragte die SIVBEG Verkehrswertgutachten, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Die Beauftragung der Gutachter erfolgte großteils mündlich, einzelne Gutachter wurden bevorzugt. Die Gutachter-Honorare waren meist höher als jene der BIG.

Auch die Vergabe von Maklerleistungen beim Verkauf der Auslandsliegenschaften waren nicht schriftlich dokumentiert. Außerdem beauftragte die SIVBEG für die Verwertung von sechs Auslandsliegenschaften eine externe Rechtsanwaltskanzlei, obwohl mit der staatlichen Finanzprokuratur ein Vertrag über rechtliche Beratung bestand und zwar zu wesentlich günstigeren Stundensätzen. Das externe Rechtsanwaltsbüro stellte der SIVBEG nämlich 97.000 Euro in Rechnung, obwohl im Vertrag 35.000 Euro vereinbart waren.

Bestellung der Geschäftsführer fragwürdig
Als fragwürdig stellt sich auch die Geschäftsführer-Bestellung dar. Nicht nur, dass bei nur acht Mitarbeitern zwei Geschäftsführer installiert wurden, wurde einer davon trotz einer schlechteren Reihung durch eine Expertengruppe einem anderen Bewerber gegenüber vorgezogen und das obwohl er nicht über die laut Ausschreibung erwünschte Konzessionsprüfung, die auch eines der 14 Bewertungskriterien war, verfügte.

Neben einem nachträglichen Pensionskassenvertrag erhielten die Geschäftsführer zudem Prämien. Für das dreimonatige Rumpfgeschäftsjahr 2005 gab es trotz Fehlens einer unterschriebenen schriftlichen Zielvereinbarung die höchstmöglichen Prämien von insgesamt 9.870 Euro. Das ist mehr als doppelt so hoch wie die Umsatzerlöse der SIVBEG in den drei Geschäftsmonaten 2005.

Hohe Prämien
Für das Geschäftsjahr 2006 gab es dann insgesamt 38.717 Euro an Prämie für die Geschäftsführer, 2007 waren es 7.000 Euro, obwohl die Zielvereinbarungen für dieses Jahr nicht zustande gekommen waren. Prämien gab es auch für die anderen Mitarbeiter, obwohl derartige Gehaltsanteile in ihren Dienstverträgen nicht vorgesehen waren. 2006 erhielten sechs Mitarbeiter insgesamt 15.980 Euro, für 2007 drei Mitarbeiter insgesamt 8.556 Euro.

Kritisiert wird in dem Bericht auch, dass etwa beim Verkauf der Berger Kaserne in Neusiedl Gespräche mit Kaufinteressenten geführt wurden, bevor mit der für die Flächenwidmung zuständigen Gemeinde überhaupt Kontakt aufgenommen wurde.

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