Wirtschaftsministerin Schramböck soll 1,3 Mio. Euro verschwendet haben - Vorwurf der Untreue im Raum
Die SPÖ hat ihre angekündigte Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) fertiggestellt. Grund dafür ist das Debakel rund um das von der Regierung initiierte "Kaufhaus Österreich". Dieses hätte dem Einzelhandel im Corona-Lockdown helfen sollen, Waren im Netz zu veräußern. Die rund 1,3 Mio. Euro teure Plattform wurde allerdings kaum genutzt, bereits zum Launch gab es Häme etwa wegen absurder Suchergebnisse.
Eingebracht werden soll die Ministeranklage bei der Nationalratssitzung in der kommenden Woche. "Schramböck hat beim Projekt 'Kaufhaus Österreich' gegen den Haushaltsgrundsatz der Effizienz grob mehrfach verstoßen", lautet eine der darin enthaltenen politischen Begründungen für diesen Schritt. Zudem wird darin vermutet, dass die Ministerin gegen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen haben könnte, sei der Auftrag für die Errichtungskosten von 600.000 Euro doch auszuschreiben gewesen.
Tatbestand der Untreue
Auch eine strafrechtliche Dimension könnte das gescheiterte Projekt nach Ansicht der SPÖ haben. Durch das Unterlassen einer zwingend vorgesehen rechtlichen Prüfung vor der Auftragserteilung, die mangelnde Aufsicht über das Projekt und die Missachtung bestehender Gesetze in der Projektumsetzung sei eine erhebliche Schädigung des Vermögens der Republik - mehr als 300.000 Euro - verursacht worden, heißt es in der Anklage. Damit könnte der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.
Zuständig für eine Ministeranklage ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Durch den Antrag auf Ministeranklage will der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried im Parlament "noch einmal ausführlich diese sündteure Steuergeldverschwendung durchleuchten". Er zeigt sich gegenüber der APA vor allem gespannt, ob die Grünen die Prüfung durch den VfGH blockieren werden oder nicht. Misstrauensanträgen der Opposition gegen ÖVP-Minister hatte die Regierungspartei zuletzt nicht zugestimmt.