Erst nach der nächsten Legislaturperiode wird für Österreichs EU-Abgeordnete das einheitliche EU-Gehalt eingeführt.
Die österreichischen Europaabgeordneten werden nach Angaben von Außenminister Michael Spindelegger (V) auch in der nächsten Legislaturperiode des EU-Parlaments noch nach dem bisherigen österreichischen Bezügesystem entlohnt und nicht nach dem optionalen einheitlichen EU-System. "Unsere bisherige Auffassung war, dass wir noch eine Periode beim alten Statut bleiben sollen, das heißt, dass die nationalen Mitgliedsländer die Bezahlung der Abgeordneten organisieren und durchführen", sagte Spindelegger am Mittwoch nach seinem Besuch bei der EU-Kommission in Brüssel.
Umstieg
Nach Ablauf der kommenden Periode sollten auch die
österreichischen Europaabgeordneten auf das EU-Statut umsteigen, sagte der
Außenminister. Viele Länder würden dies genauso halten. Dies sei auch
sinnvoll in Hinblick auf Pensionsregelungen. "Vom Prinzip her" sei es "eine
gute Sache", dass Abgeordnete gleich entlohnt würden, sagte Spindelegger.
Österreich habe daher auch seine Zustimmung zum dem 2005 beschlossenen
EU-Abgeordnetenstatut gegeben.
Entscheidung bis 2019
Das Statut tritt mit der kommenden
Legislaturperiode in Kraft, erlaubt den EU-Staaten aber bis 2019
Übergangsbestimmungen. Bis dahin können außerdem wiedergewählte
EU-Abgeordnete entscheiden, nach welchen System sie bezahlt werden.
12 x 7.665 Euro
Laut dem neuen EU-Abgeordnetenstatut erhalten
Europa-Parlamentarier zwölfmal 7.665,31 Euro brutto. Bisher sind die
EU-Abgeordneten ihren nationalen Parlamentariern gleichgestellt, in
Österreich beträgt ihr Bruttobezug aktuell 14 mal 8.160 Euro. Nach dem neuen
EU-Gehaltsschema würden den Abgeordneten nach den vergleichsweise niedrigen
EU-Steuern netto 5,963.33 Euro bleiben. Daher haben die EU-Staaten die
Möglichkeit, zusätzlich national zu besteuern.