EU-Einheitsgehalt

Keine Änderung für heimische Abgeordnete

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Erst nach der nächsten Legislaturperiode wird für Österreichs EU-Abgeordnete das einheitliche EU-Gehalt eingeführt.

Die österreichischen Europaabgeordneten werden nach Angaben von Außenminister Michael Spindelegger (V) auch in der nächsten Legislaturperiode des EU-Parlaments noch nach dem bisherigen österreichischen Bezügesystem entlohnt und nicht nach dem optionalen einheitlichen EU-System. "Unsere bisherige Auffassung war, dass wir noch eine Periode beim alten Statut bleiben sollen, das heißt, dass die nationalen Mitgliedsländer die Bezahlung der Abgeordneten organisieren und durchführen", sagte Spindelegger am Mittwoch nach seinem Besuch bei der EU-Kommission in Brüssel.

Umstieg
Nach Ablauf der kommenden Periode sollten auch die österreichischen Europaabgeordneten auf das EU-Statut umsteigen, sagte der Außenminister. Viele Länder würden dies genauso halten. Dies sei auch sinnvoll in Hinblick auf Pensionsregelungen. "Vom Prinzip her" sei es "eine gute Sache", dass Abgeordnete gleich entlohnt würden, sagte Spindelegger. Österreich habe daher auch seine Zustimmung zum dem 2005 beschlossenen EU-Abgeordnetenstatut gegeben.

Entscheidung bis 2019
Das Statut tritt mit der kommenden Legislaturperiode in Kraft, erlaubt den EU-Staaten aber bis 2019 Übergangsbestimmungen. Bis dahin können außerdem wiedergewählte EU-Abgeordnete entscheiden, nach welchen System sie bezahlt werden.

12 x 7.665 Euro
Laut dem neuen EU-Abgeordnetenstatut erhalten Europa-Parlamentarier zwölfmal 7.665,31 Euro brutto. Bisher sind die EU-Abgeordneten ihren nationalen Parlamentariern gleichgestellt, in Österreich beträgt ihr Bruttobezug aktuell 14 mal 8.160 Euro. Nach dem neuen EU-Gehaltsschema würden den Abgeordneten nach den vergleichsweise niedrigen EU-Steuern netto 5,963.33 Euro bleiben. Daher haben die EU-Staaten die Möglichkeit, zusätzlich national zu besteuern.

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