Die Wissenschaftsministerin will die Verordnung trotzdem in Begutachtung schicken.
Keine Einigung hat es am Donnerstag zwischen ÖVP und SPÖ bei den Verhandlungen über Zugangsbeschränkungen nach dem "Notfallsparagrafen" an den Universitäten gegeben. Von den drei von den Unis beantragten Studienrichtungen Publizistik (Unis Wien, Graz, Klagenfurt), Architektur (Technische Unis Wien und Graz, Uni Innsbruck) sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU) wollte die SPÖ nur Beschränkungen in der Publizistik zustimmen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) will nun trotzdem eine Verordnung in Begutachtung schicken, die Beschränkungen in allen drei Fächern beinhaltet.
Entgegenkommen in einem Punkt
Die SPÖ soll nun im Zuge der
Begutachtung (bis 21. April) überzeugt werden, hieß es aus dem Ministerium.
Im Mai soll der Entwurf dann - in abgestimmter Form - in den Ministerrat
gebracht werden. Der SPÖ sei man bereits bisher in einem Punkt
entgegengekommen: So werde an der WU die Zahl der Studienanfänger in den
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nicht wie im WU-Antrag mit rund 2.000,
sondern mit 3.600 begrenzt. Im Wirtschaftsrecht (gemeinsame
Studieneingangsphase mit Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Anm.) werden
800 Studienanfänger zugelassen.
Für das Publizistikstudium in Wien sollen laut Entwurf rund 1.100 Studienanfänger zugelassen werden, in Salzburg 280 und in Klagenfurt 180. Ein Architekturstudium an der Technischen Universität (TU) Wien dürfen rund 830 Personen beginnen, an der TU Graz rund 500 und an der Uni Innsbruck rund 250.
"Verwunderliche" Entscheidung von Karl
SPÖ-Wissenschaftssprecherin
Andrea Kuntzl sieht nur in der Publizistik tatsächlich einen "Notfall". An
der WU scheitere eine Beschränkung schon allein daran, dass das
Universitätsgesetz (UG) keinen "Alleingang" einer Uni zulasse, in der
Architektur gebe es schlicht keine erhöhte Nachfrage ausländischer
Studenten, so Kuntzl. Für sie ist das Vorgehen des Ministeriums, trotzdem
eine Verordnung mit allen drei Studienrichtungen in Begutachtung zu
schicken, zwar rechtlich zulässig. Es sei aber "verwunderlich, mit einem
Entwurf in Begutachtung zu gehen, der keine Rechtsgrundlage im Gesetz hat".
Der sogenannte "Notfallsparagraph" 124b des UG sieht vor, dass im Falle von "unvertretbaren Studienbedingungen" aufgrund der erhöhten Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger für jene Studien, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt, Zugangsbeschränkungen eingeführt werden können. Die Mindestzahl der Studienplätze darf allerdings die durchschnittliche Studentenzahl der letzten drei Jahre in diesem Gegenstand nicht unterschreiten. Voraussetzung für eine Beschränkung ist außerdem, dass alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Schließlich muss noch die Bundesregierung - und damit auch die SPÖ - dem Antrag zustimmen.
ÖH gegen alle drei Anträge
"Offensichtlich
rechtswidrige Anträge" schickt Beatrix Karl nach Ansicht der
Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) in die Begutachtung. Dies zeuge
von einem "bedenklichen Rechtsverständnis", kritisierte ÖH-Vorsitzende
Sigrid Maurer (Grüne und Alternative StudentInnen).
Die ÖH spricht sich gegen alle drei Anträge für Zugangsbeschränkungen aus. Für die schlechte Situation an den Unis sei nicht die Anzahl der Studenten, sondern die "chronische Unterfinanzierung" verantwortlich.