Kampusch-Kommission

Keine groben Ermittlungsfehler in Causa Kampusch

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Laut Kampusch-Kommission gab's zwar Ineffizienzen bei der Exekutive, aber auch ohne diese wäre der Fall nicht schneller geklärt worden.

"Es sind Fehler gemacht worden, aber nicht in so gravierender Weise, dass es rechtlich entscheidend ist", sagte der Vorsitzende der Kampusch-Kommission, Ludwig Adamovich, am Freitag. Davor hatte er den zweiten Zwischenbericht an ÖVP-Innenminister Günther Platter übergeben. Thema des Berichts ist Adamovich zufolge im Wesentlichen die "Causa Hundeführer".

Hausdurchsuchung hätte nichts gebracht
Der Hinweis des Polizei-Hundeführers auf den Entführer Wolfgang Priklopil sei zwar sicher nicht korrekt behandelt worden, allerdings hätte auch eine Hausdurchsuchung bei Priklopil mit ziemlicher Sicherheit "nichts gebracht", so Adamovich. Kampusch habe nach eigenen Aussagen das erste halbe Jahr in dem Verlies verbracht. Das war so abgeschottet und auch die Belüftung erfolgte über ein eigenes System, dass auch ein Spürhund es nicht entdeckt hätte.

Kein gravierendes Versagen
Wörtlich heißt es im Akt: Der Umgang mit dem Hinweis eignet sich "nicht dazu, den Vorwurf eines gravierenden Ermittlungsversagens durch Nichtausschöpfung zulässiger Beweismittel zu rechtfertigen." In weiterer Folge wird festgehalten, dass der Hinweisgeber im Nachhinein den wesentlichen Teil seiner Information (pädophile Neigung und Waffenbezug) widerrufen hat, und dass eine Hausdurchsuchung eine grundrechtlich eingriffsintensive Provisorialmaßnahme ist.

Sicherheitsbüro war nicht effizient
Nichtsdestoweniger sei die Vorgangsweise des Sicherheitsbüros nicht wirklich effizient, heißt es in dem Bericht. Man habe sich bei der Überprüfung der Zulassungsbesitzer auf die äußere Erscheinung des Kfz und die Frage nach dem Alibi beschränkt. Man hätte aber zusätzlich sowohl die Personenbeschreibung der Zeugin, die gesehen hatte, wie Kampusch in den Kastenwagen gezerrt worden war, als auch die näheren Umstände des Verdächtigen in Betracht ziehen müssen. Es mache schließlich einen Unterschied, ob jemand in einer festen Beziehung lebe oder ein notorischer Einzelgänger sei.

Schon vorher nichts gefunden
Dass der Hinweis auf Priklopil abgelegt wurde, könne man sich durch die Ermittlungsumstände erklären. Die Personenbeschreibung beruhte auf "Hörensagen" und die Situation der Ermittlergruppe war nicht adäquat. "Sie waren unter Druck", so Adamovich. Es habe bei Priklopil schon Untersuchungen gegeben und es sei dort nichts gefunden worden, deswegen sei dem Hinweis wohl nicht weiter nachgegangen worden.

Zu wenig Personal
Auch dass die Beamten durch den enormen Umfang der Daten bald an ihre Belastbarkeitsgrenzen gestoßen waren und teilweise mit Beamten anderer Gruppen verstärkt wurden, sei nicht ideal gewesen. "Die dadurch erhöhten Anforderungen an eine sachdienlich effiziente Koordinierung der personell zersplitterten Ermittlungsakte sollten sich in der Folge nachteilig auswirken", heißt es im Bericht. Die Kommission gibt daher eine Reihe von Empfehlungen ab, wie die Ermittlungsarbeiten in solchen Fällen in Zukunft optimiert werden könnten.

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