Laut Kampusch-Kommission gab's zwar Ineffizienzen bei der Exekutive, aber auch ohne diese wäre der Fall nicht schneller geklärt worden.
"Es sind Fehler gemacht worden, aber nicht in so gravierender Weise, dass es rechtlich entscheidend ist", sagte der Vorsitzende der Kampusch-Kommission, Ludwig Adamovich, am Freitag. Davor hatte er den zweiten Zwischenbericht an ÖVP-Innenminister Günther Platter übergeben. Thema des Berichts ist Adamovich zufolge im Wesentlichen die "Causa Hundeführer".
Hausdurchsuchung hätte nichts gebracht
Der Hinweis des
Polizei-Hundeführers auf den Entführer Wolfgang Priklopil sei zwar sicher
nicht korrekt behandelt worden, allerdings hätte auch eine Hausdurchsuchung
bei Priklopil mit ziemlicher Sicherheit "nichts gebracht", so Adamovich.
Kampusch habe nach eigenen Aussagen das erste halbe Jahr in dem Verlies
verbracht. Das war so abgeschottet und auch die Belüftung erfolgte über ein
eigenes System, dass auch ein Spürhund es nicht entdeckt hätte.
Kein gravierendes Versagen
Wörtlich heißt es im Akt: Der Umgang
mit dem Hinweis eignet sich "nicht dazu, den Vorwurf eines gravierenden
Ermittlungsversagens durch Nichtausschöpfung zulässiger Beweismittel zu
rechtfertigen." In weiterer Folge wird festgehalten, dass der Hinweisgeber
im Nachhinein den wesentlichen Teil seiner Information (pädophile Neigung
und Waffenbezug) widerrufen hat, und dass eine Hausdurchsuchung eine
grundrechtlich eingriffsintensive Provisorialmaßnahme ist.
Sicherheitsbüro war nicht effizient
Nichtsdestoweniger sei
die Vorgangsweise des Sicherheitsbüros nicht wirklich effizient, heißt es in
dem Bericht. Man habe sich bei der Überprüfung der Zulassungsbesitzer auf
die äußere Erscheinung des Kfz und die Frage nach dem Alibi beschränkt. Man
hätte aber zusätzlich sowohl die Personenbeschreibung der Zeugin, die
gesehen hatte, wie Kampusch in den Kastenwagen gezerrt worden war, als auch
die näheren Umstände des Verdächtigen in Betracht ziehen müssen. Es mache
schließlich einen Unterschied, ob jemand in einer festen Beziehung lebe oder
ein notorischer Einzelgänger sei.
Schon vorher nichts gefunden
Dass der Hinweis auf Priklopil
abgelegt wurde, könne man sich durch die Ermittlungsumstände erklären. Die
Personenbeschreibung beruhte auf "Hörensagen" und die Situation der
Ermittlergruppe war nicht adäquat. "Sie waren unter Druck", so Adamovich. Es
habe bei Priklopil schon Untersuchungen gegeben und es sei dort nichts
gefunden worden, deswegen sei dem Hinweis wohl nicht weiter nachgegangen
worden.
Zu wenig Personal
Auch dass die Beamten durch den enormen Umfang
der Daten bald an ihre Belastbarkeitsgrenzen gestoßen waren und teilweise
mit Beamten anderer Gruppen verstärkt wurden, sei nicht ideal gewesen. "Die
dadurch erhöhten Anforderungen an eine sachdienlich effiziente Koordinierung
der personell zersplitterten Ermittlungsakte sollten sich in der Folge
nachteilig auswirken", heißt es im Bericht. Die Kommission gibt daher eine
Reihe von Empfehlungen ab, wie die Ermittlungsarbeiten in solchen Fällen in
Zukunft optimiert werden könnten.