SPÖ-Jarolim will EU-Abgeordnete wie Ö Parlamentarier behandeln.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hält weiterhin nichts davon, die Bestechung von Nationalratsabgeordneten unter Strafe zu stellen. Im Gegenteil plädierte Jarolim am Montag im Ö1-Morgenjournal noch dazu dafür, auch EU-Abgeordnete vom Korruptionsstrafrecht auszunehmen. Im Gegensatz zu ihren Nationalrats-Kollegen machen sich diese derzeit strafbar, wenn sie sich bestechen lassen.
Gleiches Recht für alle
Jarolim will das ändern: "Es
sollten die Europaabgeordneten, weil sie vergleichbar sind, eigentlich auch
wie die österreichischen Abgeordneten behandelt werden."
SPÖ-Swoboda ablehnend
Die österreichischen EU-Abgeordneten
wollen dabei gar keine Ausweitung der Ausnahmeregeln beim
Korruptionsstrafrecht auf ihren Bereich. SPÖ-EU-Mandatar Hannes Swoboda
deponierte im Ö1-"Mittagsjournal" seine Ablehnung: "Wir
haben strenge Regeln in der Europäischen Union, dabei sollte man bleiben",
so Swoboda. Er plädiert vielmehr für eine Gleichstellung, indem man "für
niemanden eine Ausnahme macht".
Auch ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser sieht keinen Bedarf für Änderungen. Genauso sind die Grüne EU-Mandatarin Ulrike Lunacek und Hans-Peter Martin gegen "mehr Privilegien".
Auch SPÖ-Burgstaller dagegen
Kritik kommt auch von Salzburgs
SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller: "Ich kann das nicht nachvollziehen,
was er da sagt". Kein Mensch würde verstehen, warum Abgeordnete bereits in
der Vergangenheit ausgenommen waren und das auch in Zukunft sein sollten.
"Da schüttelt nur jeder den Kopf", so Burgstaller.
Für BZÖ und Grüne ist der Vorstoß "eine Verhöhnung der Bürger" und "an Zynismus nicht zu überbieten.
Beschluss am Mittwoch
Der Nationalrat beschließt am Mittwoch das
neue Korruptionsstrafrecht. Damit wird klar gestellt, dass für Manager
staatsnaher Betriebe, die am Markt agieren (also etwa ÖBB und Post), nicht
die strengeren Antikorruptionsregeln für Beamte gelten, sondern die
sanfteren Bestimmungen für die Privatwirtschaft. Außerdem wird das "Anfüttern"
von Beamten neu geregelt.
Abgeordnete sind von den Strafbestimmungen weitgehend ausgenommen - sie machen sich nur strafbar, wenn sie Geld für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten nehmen ("Stimmenkauf"). Ansonsten ist Abgeordnetenbestechung straffrei.