VfGH-Entscheidung
Kern: Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen
01.07.2016
Der Kanzler wünscht sich eine zügige Umsetzung der Wahlwiederholung.
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Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat in einem Statement nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betont, dass das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen sei. "Ich möchte betonen, dass dieses Urteil kein Anlass zu Emotionen sein soll", sagte er Freitagmittag im Bundeskanzleramt.
Dank an VfGH-Richter
Kern bedankte sich bei den Verfassungsgerichtshof-Richtern, die in "rascher, objektiver und transparenter Weise" ein Urteil gesprochen hätten. "Es darf in einer Demokratie keine Zweifel an der Richtigkeit einer Wahl geben." Kern hob drei Aspekte der Entscheidung hervor, nämlich dass die Aufhebung der Wahl nicht wegen Manipulationen, sondern wegen Formfehlern geschehen sei, dass die Briefwahl nicht als verfassungswidrig beurteilt wurde und dass den Wahlbeisitzern keine Schuld zukomme. "Ich bin überzeugt, wir brauchen diese Menschen, die sich in einer Demokratie engagieren", sagte Kern.
Zügige Umsetzung
Die Entscheidung solle kein Anlass für Emotionen und Vorhaltungen sein. Kern wünscht sich eine zügige Umsetzung der Wahlwiederholung sowie "einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist". Der Kanzler rief die Bürger Österreichs dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, "auch wenn da und dort ein bisschen eine Wahlmüdigkeit herrschen mag".
Kein Vorwurf
Der FPÖ wollte Kern nicht den Vorwurf eines "Fouls" machen: "Ich bin der Meinung, dass es ein gutes Recht der FPÖ, dem unterlegenen Kandidaten, ist, seine Bedenken zu äußern." Dies müsse in einem Rechtsstaat möglich sein. Eine kurzfristige Folge der Wahlaufhebung müsse es sein, die an der Abwicklung Beteiligten für die Wahlwiederholung "minutiös zu instruieren", sagte Kern. "Mittelfristig müssen wir uns im österreichischen Parlament mit der Frage beschäftigen, ob wir das Wahlrecht in der ein oder anderen Form weiterzuentwickeln haben."
"Keine Erfreulichkeiten"
Die Ereignisse seien zwar "keine Erfreulichkeiten", er würde den Imageschaden für Österreich aber nicht überbewerten wollen. Angesprochen auf die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung, die sich durch die Wiederholung der Stichwahl noch verstärken könne, meinte Kern: "Jedes andere Urteil wäre wahrscheinlich ein wesentlich größeres Problem gewesen."
Alle Informationen zur Wahlwiederholung lesen Sie hier im oe24-LIVE-Ticker: Hammer-Urteil: Neuwahlen sind fix