Kleine Nadelstiche

Khol will von Buchinger Ja zu neuer Pflegeamnestie

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Die ÖVP-Bundesräte beantragen die Verlängerung, obwohl die SPÖ das seit Monaten ablehnt. Jetzt legt der Seniorenchef nach.

ÖVP-Seniorenchef Andreas Khol appelliert an SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger, sein Nein zur verlängerten Pflegeamnestie noch einmal zu überdenken. Er sei "enttäuscht", Buchingers Ablehnung gefährde den Erfolg der Legalisierung der 24 Stunden Pflege, so Khol am Samstag. Sein Argument: Pflegebedürftige könnten von einer Anmeldung ihrer illegal tätigen Betreuer zurückschrecken, wenn ihnen Strafen und Nachzahlungen drohen.

"Von ÖVP gefrozzelt"
Buchinger hatte eine Amnestieverlängerung am Freitag abgelehnt und das mit den bisher rund 11.000 legalisierten Pflegeverhältnissen begründet. Das Modell habe "eingeschlagen", eine dritte Amnestieverlängerung würde nur dazu führen, dass sich alle, die ihr Betreuungsverhältnis legalisiert haben, "von der ÖVP gefrozzelt fühlen", so Buchinger.

"Betroffene fürchten Strafe"
Khol sieht das genau umgekehrt. Mit 11.000 legalisierten Fällen hätte man nur gut die Hälfte der geschätzten 20.000 Pflegefälle erreicht. Viele Betroffene hätten die Befürchtung, "wenn ich mich anmelde, dann krieg ich eine Strafe", so Khol. Sollten die Forderungen der ÖVP umgesetzt werden - Wegfall der Vermögensgrenze, Erhöhung der Fördersätze und Verlängerung der Pflegeamnestie bis Mitte 2009 - dann wäre mit 5.000 zusätzlichen Anmeldungen zu rechnen.

Ping - Pong
Die ÖVP beantragt im Bundesrat eine Verlängerung der Pflegeamnestie und will darüber bei der Nationalratssitzung am 24. September abstimmen. Als Revanche haben die roten Bundesräte einen Antrag auf Verlängerung der Hacklerregelung eingebracht.

SPÖ wiederholt Nein
Die SPÖ lehnt auch am Samstag das ÖVP-Ansinnen ab. SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp wertet Khols Aussagen als "reines Wahlkampfmanöver". Der Evaluierung der 24-Stunden-Betreuung zufolge sehen die Befragten keine Notwendigkeit für eine Ausdehnung der Amnestieregelung. Außerdem haben die Behörden zugesichert, keine "Aktion scharf" wegen illegaler Betreuungsverhältnisse einzuleiten.

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