Kleine Nadelstiche
Khol will von Buchinger Ja zu neuer Pflegeamnestie
26.07.2008
Die ÖVP-Bundesräte beantragen die Verlängerung, obwohl die SPÖ das seit Monaten ablehnt. Jetzt legt der Seniorenchef nach.
ÖVP-Seniorenchef Andreas Khol appelliert an SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger, sein Nein zur verlängerten Pflegeamnestie noch einmal zu überdenken. Er sei "enttäuscht", Buchingers Ablehnung gefährde den Erfolg der Legalisierung der 24 Stunden Pflege, so Khol am Samstag. Sein Argument: Pflegebedürftige könnten von einer Anmeldung ihrer illegal tätigen Betreuer zurückschrecken, wenn ihnen Strafen und Nachzahlungen drohen.
"Von ÖVP gefrozzelt"
Buchinger hatte eine
Amnestieverlängerung am Freitag abgelehnt und das mit den bisher rund 11.000
legalisierten Pflegeverhältnissen begründet. Das Modell habe
"eingeschlagen", eine dritte Amnestieverlängerung würde nur dazu führen,
dass sich alle, die ihr Betreuungsverhältnis legalisiert haben, "von der ÖVP
gefrozzelt fühlen", so Buchinger.
"Betroffene fürchten Strafe"
Khol sieht das genau
umgekehrt. Mit 11.000 legalisierten Fällen hätte man nur gut die Hälfte der
geschätzten 20.000 Pflegefälle erreicht. Viele Betroffene hätten die
Befürchtung, "wenn ich mich anmelde, dann krieg ich eine Strafe", so Khol.
Sollten die Forderungen der ÖVP umgesetzt werden - Wegfall der
Vermögensgrenze, Erhöhung der Fördersätze und Verlängerung der
Pflegeamnestie bis Mitte 2009 - dann wäre mit 5.000 zusätzlichen Anmeldungen
zu rechnen.
Ping - Pong
Die ÖVP beantragt im Bundesrat eine Verlängerung der
Pflegeamnestie und will darüber bei der Nationalratssitzung am 24. September
abstimmen. Als Revanche haben die roten Bundesräte einen Antrag auf
Verlängerung der Hacklerregelung eingebracht.
SPÖ wiederholt Nein
Die SPÖ lehnt auch am Samstag das
ÖVP-Ansinnen ab. SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp wertet Khols
Aussagen als "reines Wahlkampfmanöver". Der Evaluierung der
24-Stunden-Betreuung zufolge sehen die Befragten keine Notwendigkeit für
eine Ausdehnung der Amnestieregelung. Außerdem haben die Behörden
zugesichert, keine "Aktion scharf" wegen illegaler Betreuungsverhältnisse
einzuleiten.