Herbert Kickl

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Kickl fordert Wahrheitspflicht für Anfragebeantwortungen

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Regierungsmitgliedern sollen Strafen bei falschen Antworten drohen.

Wien. Die FPÖ fordert eine Ausdehnung der Wahrheitspflicht für Regierungsmitglieder gegenüber dem Parlament. Die Minister sollen unter Androhung eines Strafverfahrens verpflichtet werden, parlamentarische Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, so Klubobmann Herbert Kickl zur APA. Anlass ist eine Anfragebeantwortung des Kanzlers, die laut FPÖ der Aussage einer Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss widerspricht.

"Nicht nur die Qualität der Anfragebeantwortungen ist derzeit - vor allem aus den ÖVP-geführten Ministerien - so schlecht wie nie zuvor", konstatiert Kickl. So würden Fragen oft schlichtweg ignoriert und mit pauschalen Stehsätzen beantwortet, zudem gebe es in vielen Fällen auch Zweifel an der Richtigkeit der Angaben. "Es kann nicht angehen, dass Regierungsmitglieder bewusst das Interpellationsrecht der Abgeordneten ad absurdum führen, indem sie unkonkrete, unvollständige oder gänzlich falsche Angaben machen", sagt der FPÖ-Klubchef.

Konkreter Anlass für die Forderung ist eine Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), die inhaltlich den unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen einer Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss widersprechen soll. Ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter im Justizministerium hatte angegeben, dass ihm Ex-Justizminister Josef Moser (ÖVP) erzählt habe, Kurz habe sich im Jahr 2019 nach dem Verfahrensstand in der Causa Stadterweiterungsfonds erkundigt.

Wegen Untreue angeklagt

In dieser Angelegenheit waren vier Personen, darunter zwei aktuelle Sektionschefs des Innenministeriums, wegen Untreue angeklagt und wurden im Vorjahr von den Vorwürfen freigesprochen. Kickl hatte daraufhin Kurz in einer parlamentarischen Anfrage aufgefordert, die konkreten Umstände und Gründe dieser Erkundigung bekannt zu geben. Kurz antwortete, er habe weder in dieser noch in der vergangenen Legislaturperiode "Informationen zu konkreten Ermittlungsverfahren angefragt".

"Hier steht nun Aussage gegen Aussage, wobei die Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht ausgesagt hat und der Bundeskanzler nicht", kommentiert Kickl die Angelegenheit. Die FPÖ werde daher eine Änderung des Strafgesetzbuchs beantragen, sodass auch vorsätzliche Falschaussagen in parlamentarischen Anfragebeantwortungen mit Strafe bedroht sind.

Derzeit wird im Nationalrat ein Antrag der SPÖ debattiert, die Wahrheitspflicht auf den Rechnungshofausschuss auszuweiten, dessen Unterausschuss sich aktuell mit Beschaffungsvorgängen in der Corona-Krise beschäftigt und dazu bereits zahlreiche Regierungsmitglieder einvernommen hat, ohne dass diese unter Wahrheitspflicht standen. "Wir begrüßen diese Ausweitung ausdrücklich und würden aber gerne noch einen Schritt weiter gehen und auch die parlamentarischen Anfragebeantwortungen einbeziehen", so Kickl.

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