Dem ÖVP-Vorschlag zufolge können 2.300 Euro pro Kind und Jahr an Betreuungskosten abgesetzt werden.
ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek hat die Richtlinien für die neue steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten präsentiert. Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum zehnten Lebensjahr können erstmals mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Dienste einer "pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson" in Anspruch genommen wurden. Darunter fallen studierte Pädagogen ebenso wie Au-Pair-Mädchen oder Babysitter - sofern sie eine Kinderbetreuungs-Ausbildung im Mindestmaß von acht Stunden absolviert haben, wird im entsprechenden Erlass festgehalten.
Kindergarten, Hort, Babysitter
167 Millionen Euro Pro Jahr sind
für die Maßnahme budgetiert. Kosten für die Betreuung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen - also etwa Krabbelstuben, Kindergärten oder
Horte, aber auch Feriencamps - können ebenso abgesetzt werden wie die
Honorierung von Einzelpersonen. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die
Qualifizierung, wobei etwa für Babysitter sogenannte Babysitterkurse, die
laut Marek zumeist acht Stunden umfassen, als Nachweis gelten können. Auch
Au-Pair-Schulungen, Tagesmütter-Lehrgänge oder Elternbildungskurse werden
anerkannt. Eine Liste der Schulungsmaßnahmen ist auf der Homepage des Familienministeriums
abrufbar.
Schluss mit Schwarzarbeit
Für die Geltendmachung im Zuge der
Arbeitnehmerveranlagung muss ein Nachweis der geleisteten
Kinderbetreuungskosten sowie der entsprechenden pädagogischen Qualifikation
vorliegen. Die Betreuungsperson muss somit eine Honorarnote legen,
angestellt sein oder mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden. Bei
Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen müssen die Betreuungskosten auf
der Rechnung gesondert von allfälligen anderen Beiträgen, etwa für Schul-
oder Essensgeld, ausgewiesen werden.
Auch Oma wird absetzbar
Nach dem nun präsentierten Modell könnte
auch die Betreuung eines Kindes durch seine Großmutter steuerlich absetzbar
sein - Voraussetzung ist allerdings, dass die Oma nicht im gemeinsamen
Haushalt mit Eltern und Kind wohnt, dass sie eine der oben genannten
Ausbildungen vorweisen kann und dass sie eine Honorarnote legt. Marek hält
dies für ein positives Signal, da Großeltern ja gemeinhin als
Gratis-Betreuungskräfte gelten würden. Das "Missbrauchspotenzial" - dass
etwa Großeltern gratis betreuen, aber Beträge in Rechnung stellen - sei
gering, schließlich würden die Honorare steuerwirksam.
Altersgrenze nicht streng
Die Altersgrenze von zehn Jahren wird
kulant gehandhabt - auch wenn ein Kind bereits im Jänner seinen zehnten
Geburtstag feiert sollte, kann für das betreffende Jahr der Absetzbetrag zur
Gänze geltend gemacht werden. Das ist praktikabler als komplizierte
Berechnungen eines aliquoten Betrags, meint Marek.
Mareks "Mega-Baby"
Das Einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld, von Marek als "mein Mega-Baby" bezeichnet, wird
demnächst Gegenstand von Koalitionsgesprächen: "Wir beginnen nächste Woche
die Verhandlungen mit der SPÖ", so die Familienstaatssekretärin. Offene
Punkte sind derzeit unter anderem die Anzahl der Bezugsvarianten - drei oder
vier - und die Bezugsdauer für Alleinerziehende. Ziel ist ein
Nationalratsbeschluss im Herbst, mit 1. Jänner 2010 soll es in Kraft treten,
wobei es "definitiv eine Übergangsregelung geben wird", so Marek.
SPÖ gegen "8 Stunden-Crashkurs"
Äußerst ungnädig
reagiert die SPÖ auf die Richtlinien. Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek stößt sich daran, wie die pädagogische Qualifikation
definiert wird: "Es ist für mich unverständlich, dass ein Babysitter-Kurs
von acht Stunden ausreicht, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich
abzusetzen." Sie wird beim nächsten Ministerrat eine "Erklärung" von
ÖVP-Finanzminister Josef Pröll verlangen.
Die Richtlinien würde eine "Abwertung aller Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen sowie der Tagesmütter" darstellen.
Grüne mäßig enthusiasmiert
"Verärgert" ist dem
eigenen Bekunden nach auch Daniela Musiol, Familiensprecherin der Grünen.
Auch sie bemängelte die "geringen Qualitätskriterien" und würde lieber eine
Aufstockung der Kinderbetreuungsplätze sehen: "Was bringt mir schon die
Absetzbarkeit, wenn ich keinen Betreuungsplatz habe?" Flächendeckender
Ausbau von Kinderbetreuungsflächen sollten vor individuelle Förderung gehen,
so Musiol.