Damit gibt es endlich auch die einkommensabhängige Variante. Und der Zuschuss muss künftig nicht mehr zurückgezahlt werden.
Der Ministerrat hat am Dienstag die in der Vorwoche bei der Regierungsklausur in Salzburg vereinbarte Reform des Kindergeldes beschlossen. Neu ist dabei vor allem eine einkommensabhängige Version, sowie die Umwandlung des bisherigen Zuschusses für Bedürftige in eine nicht rückzahlbare Beihilfe. ÖVP-Vizekanzler Josef Pröll zeigte sich erfreut, der Beschluss sei "richtungsweisend für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie."
Fünf Varianten
Durch die Reform wird das Kindergeld ab 1.
Jänner 2010 auf neue Beine gestellt. Neu sind zwei verschiedene Varianten
mit einer Bezugsdauer von zwölf plus zwei Monaten (bei Inanspruchnahme durch
beide Partner). Dafür gibt es entweder pauschal 1.000 Euro pro Monat oder
aber - in der einkommensabhängigen Version - 80 Prozent des letzten
Nettoeinkommens, und zwar mindestens 1.000 und höchstens 2.000 Euro.
Beantragt werden kann es für Kinder, die ab 1. Oktober 2009 geboren werden.
Die bekannten Varianten 30 + 6, 20 + 4 und 15 + 3 bleiben bestehen.
Zuverdienst und Zuschuss
Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld
bleibt bei allen Pauschalvarianten bei 16.200 Euro. Wenn es für die
betroffene Person günstiger ist, kann sie aber auch bis zu 60 Prozent des
letzten Einkommens dazu verdienen. Bei der einkommensabhängigen Variante ist
ein Zuverdienst nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) möglich.
Statt des Zuschusses für Einkommensschwache gibt es eine Beihilfe, die nicht
zurückbezahlt werden muss. Sie wird nur noch ein Jahr lang ausgeschüttet,
die Höhe bleibt bei 180 Euro pro Monat.
Einen Gesamtüberblick über die Neuregelung gibt's hier.