Novelle
Kindergeld: Bald Änderung möglich
18.05.2013
Ministerrat verlängert Gratiskindergarten: Auch Anhebung der Zuverdienstgrenze.
Im Ministerrat am Dienstag sollen einige Änderungen für Familien mit Kindern beschlossen werden. Eine Kindergeld-Novelle bringt Änderungen beim Zuverdienst sowie die Möglichkeit für Eltern, die von ihnen gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Antragstellung einmalig zu ändern. Verlängert wird außerdem das halbtags kostenlose und verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen.
"Wir haben mehrere Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne der Eltern erarbeitet, um eventuelle Härtefälle zu verhindern", erklärte Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) gegenüber der APA im Zusammenhang mit der Kindergeld-Novelle, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt.
Zunächst kann man künftig die bereits gewählte Kindergeld-Variante noch einmal ändern. "Von unseren Beratungsstellen wissen wir, dass nur in sehr wenigen Einzelfällen ein Wechselwunsch besteht. Trotzdem wollen wir hier eine Änderungsmöglichkeit schaffen, um die Ausnahmesituation, in der sich gerade junge Eltern nach der Geburt eines Kindes befinden, besser zu berücksichtigen", meinte Mitterlehner.
Auch wird mit der Gesetzesänderung die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 6.100 auf 6.400 Euro erhöht. Dasselbe gilt für die Zuverdienstgrenze bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
Die Zuverdienstgrenze soll weiters bei allen Varianten nur mehr in vollen Kindergeld-Bezugsmonaten gelten. Das heißt, die "Rumpfmonate" am Beginn und Ende eines Bezugs, in denen sowohl gearbeitet als auch das Kindergeld bezogen wird, fallen aus der Berechnung heraus. Dieser Punkt gilt dann - und das ist neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf - rückwirkend mit 1. Jänner 2010. Signifikante Kosten sind deshalb aber laut Familienministerium aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.
Weiters sollen Eltern, die das einkommensabhängige Kindergeld beantragen, jedoch die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen und gegen die Entscheidung der Krankenkasse berufen, schon während des gerichtlichen Verfahrens eine vorläufige Leistung von 1.000 Euro ausbezahlt bekommen. Sie behalten diese Leistung unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Derzeit gibt es laut Familienministerium in solchen Fällen kein Kindergeld und damit auch keine eigenständige Krankenversicherung.
Beschlossen werden soll außerdem eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern, mit der das halbtags kostenlose und verpflichtende Kindergartenjahr zwei Jahre verlängert wird. Alle fünfjährigen Kinder müssen demnach im Ausmaß von insgesamt 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen in der Woche in den Kindergarten gehen. Für die Fortführung 2013/2014 und 2014/2015 zahlt der Bund den Ländern weiterhin jährlich 70 Mio. Euro.
"Das verpflichtende Kindergartenjahr schafft für alle fünfjährigen Kinder gute Voraussetzungen für den Einstieg in die Schule. Vor allem Kinder mit Sprachdefiziten profitieren durch eine Verbesserung ihrer Deutsch-Kenntnisse und erhöhen damit ihre Startchancen in das Schulleben", betonte Mitterlehner.