Künftig gibt es 5 Varianten des Kindergeldes, davon eine einkommensabhängige, den Zuschuss bekommt man nur bei Mini-Einkommen.
Die Reform des Kindergeldes ist beschlossene Sache. Die Hauptverhandlerinnen der Koalition, SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek, haben sich bei der Regierungsklausur in Salzburg auf die letzten Details geeinigt.
Zuschuss nur für Mini-Einkommen
So wird der Zuschuss zum
Kindergeld (von 180 Euro/Monat für ein Jahr) künftig nicht mehr
zurückzuzahlen sein. Die Voraussetzung, um diese Beihilfe zu bekommen, ist
ein persönliches Einkommen von nicht mehr als 357,74 Euro, wobei der Partner
maximal 16.200 Euro pro Jahr verdienen darf.
Künftig 5 Varianten
An den wesentlichsten Punkten der
Reform hat sich nichts mehr geändert. Neben den schon bekannten Varianten
30+6, 20+4 und 15+3 Monate kommt noch eine Variante mit zwölf Monaten
Kindergeldbezug (plus zwei für den anderen Partner) dazu, bei der 1.000 Euro
ausgeschüttet werden.
Zusätzlich wird es ein einkommensabhängiges Kindergeld geben, wo 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausgeschüttet werden, mindestens 1.000 und maximal 2.000 Euro. Von letzterer Variante erhofft sich die Koalition, dass die Väterkarenz durch die höhere Leistung ansteigt. Geht es nach Heinisch-Hosek, sollte mittelfristig beim einkommensabhängigen Kindergeld eine Väterbeteiligung von 20 Prozent erreicht werden. Bei der derzeit kürzesten Variante liegt der Väter-Anteil aktuell bei zehn Prozent.
Änderung für Alleinerzieher
Heinisch-Hosek ein
besonderes Anliegen war eine Besserstellung für Alleinerzieher. Sie können
in allen Bezugsvarianten die Leistung so lang wie ein Paar gesamt beziehen,
sofern sie sozial schwach sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Partner
verstirbt, im Gefängnis sitzt oder wenn ein Einkommen von unter 1.200 Euro
vorliegt und ein Unterhaltsverfahren läuft. Die Frauenministerin
konzedierte, sich hier noch mehr gewünscht zu haben. Letztlich sei aber eine
Verbesserung gegenüber dem Status quo gelungen.
Reform kostenneutral
Die Reform des Kindergeldes soll im übrigen
laut Marek kostenneutral sein. Zwar wird das einkommensabhängige Modell
teurer, dafür will man unter anderem beim Zuschuss sparen. Dieser war in
seiner vormaligen Form als Darlehen nicht nur ein Jahr, sondern den gesamten
Kindergeld-Bezug lang ausgeschüttet worden. Zudem wurde die Verdienstgrenze
in etwa halbiert, wodurch der Bezieherinnenkreis von 35.000 auf etwa 13.000
sinken wird. Keine Möglichkeit, diese Beihilfe zu beantragen, gibt es bei
der einkommensabhängigen Kindergeld-Variante.
Kritik von FPÖ
Kritik an der Regierungseinigung zum
Kindergeld kommt von der FPÖ. Aufgrund der vielen Varianten sei das System
"sehr verwirrend", meinte die freiheitliche Familiensprecherin Anneliese
Kitzmüller. Die "einzige Lösung" dafür wäre die Abschaffung der
Zuverdienstgrenze, so Kitzmüller. Auch müsse die Regelung fallen, dass sich
Eltern nicht selbst aussuchen können, zu welchem Verhältnis sie die
Kinderbetreuung übernehmen, denn dies sei derzeit ein "Eingriff in die
Privatsphäre".
Den Zuschuss für sozial Schwache von 180 Euro pro Monat für ein Jahr sei auch "kein großer Wurf", sagte Kitzmüller. Im Übrigen solle diese "Sozialleistung" aus der Arbeitslosenversicherung und nicht dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der ohnehin "ausgehöhlt" werde, bezahlt werden.