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"Kindergeld neu" mit 5 Varianten
15.09.2009
Bei der Regierungsklausur hat sich die Koalition auf die Reform des Kindergeldes geeinigt. Hier die Neuregelungen im Detail.
Das Kindergeld wird ab 1. Jänner 2010 auf neue Beine gestellt. Die größte Änderung betrifft die Einführung einer einkommensabhängigen Variante, die den Anteil der Väter in Karenz erhöhen soll. Neu gestaltet wird auch der Zuschuss für sozial Schwache, der von einem Darlehen in eine Beihilfe umgewandelt wird. Flexibilisiert wird die Zuverdienstgrenze, die künftig auch über 16.200 Euro pro Jahr liegen kann, wenn der Elternteil vorher über ein hohes Einkommen verfügt hat.
5 Varianten
Die drei bekannten Varianten bleiben bestehen. Dazu
kommen zwei neue.
- 30 + 6 Monate (zweiter Partner) 436 Euro/Monat
- 20 + 4 Monate 624 Euro/Monat
- 15 + 3 Monate 800 Euro/Monat
- (neu) 12 + 2 Monate 1.000 Euro/Monat (für Personen mit Einkommen von unter 1.000 Euro oder gar keinem Einkommen)
- (neu) Einkommensabhängiges Kindergeld mit 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens 12 + 2 Monate - mindestens 1.000, maximal 2.000 Euro/Monat. An sich beginnt das einkommensabhängige Kindergeld erst 2010, sollte das Kind aber schon im November oder Dezember dieses Jahres geboren werden, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden.
Alleinerziehende
Alleinerziehende können das Kindergeld zwei
Monate länger beziehen, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. Das ist
etwa der Fall, wenn das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein
Unterhaltsverfahren gegen den Partner läuft. Weiters ist eine Verlängerung
des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt
oder schwer erkrankt ist.
Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze bleibt an sich bei
16.200 Euro pro Jahr. Wenn es für den Betroffenen günstiger ist, kann er
künftig aber auch 60 Prozent des letzten Einkommens dazuverdienen.
Beihilfe = Zuschuss
Die Beihilfe ersetzt den bisherigen
Zuschuss, der als Darlehen gestaltet war und über die gesamte Zeit des
Kindergeldbezuges gewährt wurde, aber zurückzuzahlen war. Gleich bleibt die
Summe von 180 Euro pro Monat, dafür wird sie nur ein Jahr lang ausbezahlt.
Voraussetzung für den Bezug der Beihilfe ist, dass das Einkommen die
Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) nicht übersteigt und der Partner nicht
mehr als 16.200 Euro/Jahr verdient.
Mehrlinge
Bei Mehrlingsgeburten gibt es künftig bei jeder der
Varianten einen 50-Prozent-Zuschlag. Bisher gab es einen Fixbetrag von 218
Euro zusätzlich. Keinen Mehrlingszuschlag gibt es in der
einkommensabhängigen Variante.
Achtung bei weiteren Kindern
Weniger Geld gibt es künftig
allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich
schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das
erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein
Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes. Nun ist geplant, dass
mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das
erste Kind ruht.