Zuverdienst-Berechnung

Kindergeld: Novelle gegen "Fallen"

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Minister Mitterlehner kündigt an, sich Einzelfälle anzuschauen.

Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es ab 1. Jänner 2012 eine Änderung bei der Berechnung des Zuverdienstes. Als Zuverdienstmonat gilt derzeit ein Monat, in dem 16 Tage oder mehr Kindergeld bezogen wird - künftig gilt hier ein Zeitraum von 23 Tagen. Die Arbeiterkammer hatte zuletzt wiederholt auf "Fallen" beim einkommensabhängigen Kindergeld hingewiesen. Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) ging am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" davon aus, den Großteil der Problemfälle mit der Novelle "im Griff zu haben".

Zuverdienstgrenze
Wenn künftig jemand in einem Monat bis zu 23 Tage Kinderbetreuungsgeld bezieht, zählt dieses Monat nicht als Zuverdienstmonat. Das bedeutet, die Einkünfte aus dem Job zählen in dem Monat nicht als Zuverdienst und es droht auch keine Rückforderung des Betrages, der über der Zuverdienstgrenze liegt. Bisher galt ein Zeitraum von nur 16 Tagen. Die Novelle bringt auch eine höhere Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld für Bezugszeiträume ab 2012. Statt 5.800 Euro dürfen dann 6.100 Euro dazuverdient werden.

Die AK hatte die Regelungen wiederholt kritisiert und von Betroffenen berichtet. Mit der Änderung sei zumindest "die ärgste Spitze genommen", hieß es am Mittwoch gegenüber der APA. Man habe sich jedoch weitergehende Verbesserungen gewünscht.

Das Familienressort geht für die Jahre 2010 und 2011 von einigen wenigen Betroffenen aus und kündigte an, sich Einzelfälle anzuschauen. Wie viele von dieser Regelung Betroffene es genau gibt, sei noch nicht bekannt. Laut Arbeiterkammer wird derzeit erst das Jahr 2007 überprüft - das einkommensabhängige Kindergeld gibt es aber erst seit 2010.

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