Neue Regelung

Kindergeld von der Steuer absetzbar

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Jährlich können jetzt 2.300 Euro Kinderbetreuungs-Kosten steuerlich angerechnet werden. Organisationen erwarten chaotische Zustände.

Millionen für Familien: Mit der großen Steuerreform wurde auf der Regierungsklausur in Sillian auch ein gewaltiges Entlastungspaket für Familien geschnürt. Um 510 Millionen Euro sollen Familien in Österreich jetzt entlastet werden, Knackpunkt bis zuletzt blieb die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung.

Nur Qualifizierte
Rasch einigen konnten sich SPÖ und ÖVP auf die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags, die Schaffung eines Kinderfreibetrags sowie die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrags. Fix ist auch: Die SPÖ setzte ihren Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung durch. Diese wird daher nur für die Betreuung durch „pädagogisch qualifizierte Personen“ gelten.

Betreuung muss angemeldet sein
So wird heuer erstmals die Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr absetzbar sein. Bis zu 2.300 Euro können jährlich angerechnet werden, diese verringern dann das zu versteuernde Einkommen. Wichtig hierbei: Die Regelung gilt nur, wenn die Betreuer gleichzeitig auch angemeldet sind.

Chaos erwartet
Unmut und Verunsicherung machen sich seitdem bei den Betreuungseinrichtungen breit. „Bisher sind wir offiziell noch nicht informiert worden, aber insgesamt sollte Betreuung für alle Kinder, egal wie alt sie sind, absetzbar sein“, erklärt Janina Nolz von der Betreuungs-Plattform Family Business. Jana Varga-Steininger von AuPair Austria ist überzeugt: „Diese Regelung wird Unterschiede zwischen den Organisationen machen und für Chaos sorgen.“

Erlass klärt Details
Vize-Kanzler Josef Pröll erklärt dazu gegenüber ÖSTERREICH: „Ich werde mir Gedanken machen, wie diese Qualifizierung sichergestellt werden kann. Klar ist: Es muss Wahlfreiheit geben, nicht nur Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen absetzbar sein, sondern auch häusliche Betreuung, wenn sie qualifiziert ausgeübt wird.“ Alle Details sollen jetzt per Erlass festgeschrieben werden.

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