Zubrot für Staat

Kindergeldrückzahlungen brachten gut 1,5 Mio.

20.12.2008

Die gegen die Rückforderungen klagenden Eltern waren vor Gericht kaum erfolgreich.

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© sxc (Symbolbild)
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Die Rückforderungen beim Kindergeld haben dem Staat gar nicht so geringe Einnahmen gebracht. Für die Jahre 2002 bis 2004 wurde von 1.312 Personen ein Betrag von über 1,5 Millionen Euro zurückbezahlt. Darin nicht eingerechnet sind jene Zahlungen, die in Raten erfolgen. Die durchschnittliche Rückforderung beläuft sich beim Kindergeld auf 2.435 Euro, beim Zuschuss zum Kindergeld auf 1.265 Euro.

Verfahren kaum erfolgreich
Vor Gericht waren die Kläger gegen die Rückforderungen bisher nicht sonderlich erfolgreich. 643 Klagen wurden eingebracht, davon 200 zu Gunsten des Familienlastenausgleichsfonds, also im Klartext für die Behörden entschieden. Nur in 15 Fällen setzten sich die Kläger durch - und in all diesen Angelegenheiten wurde nur wegen neu vorgebrachter Fakten wie etwa berichtigter Daten für die Eltern entschieden. 428 Verfahren sind noch offen.

Insgesamt wurden für das Jahr 2002 157 Rückforderungsbescheide in Sachen Kindergeld und 930 wegen des Zuschusses versendet. Für 2003 waren es mehr als 300 beim Kindergeld, fast 2.400 beim Zuschuss.

Forderungen auf Eis
Derzeit werden keine Bescheide mehr ausgeschickt, da die künftig zuständige ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek eine Neuregelung bezüglich der Rückforderungen beim Zuschuss angekündigt hat. Geplant ist die rückwirkende Anhebung der Abgabengrenze, sprich von jenem Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückgezahlt wird, auf das seit 2008 geltende (höhere) Niveau. Außerdem wird der Rückzahlungszeitraum von 15 auf sieben Jahre verkürzt. Etwa die Hälfte der Betroffenen soll so nicht zahlen müssen.

Konkret werden beim Kindergeld-Zuschuss derzeit keine Rückforderungen wegen regulärer Rückzahlungen gestellt - das heißt in jenen Fällen, wo die Eltern mittlerweile ein Einkommen erreicht haben, wo sie das Darlehen wieder abzahlen können. Sehr wohl wird dagegen von den Krankenkassen der Zuschuss rückgefordert, wenn dieser zu Unrecht bezogen wurde.

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