Monatelage Debatten
Kinderrechte bald in der Verfassung
08.01.2011
Die FPÖ ist inzwischen grundsätzlich soweit, zuzustimmen.
Nach monatelangen Debatten hat das Warten auf die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung nun offenbar bald ein Ende. Am Donnerstagnachmittag ist die Sache wieder Thema im Verfassungsausschuss, und die Freiheitlichen wären "grundsätzlich soweit", dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, wie FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan erklärte. Das BZÖ will weiterhin mit den Regierungsparteien verhandeln, die Grünen beharren darauf, die gesamte Konvention in die Verfassung zu heben. Im Ausschuss findet ein Expertenhearing statt.
SPÖ und ÖVP sind, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, auf die Stimmen mindestens einer Oppositionspartei angewiesen. Durch die Verankerung in der Verfassung würden Kinderrechte künftig einklagbar. 2009 war dieses Vorhaben gescheitert - einerseits an inhaltlichen Differenzen, andererseits an der Oppositionsblockade von Zwei-Drittel-Materien, die mittlerweile beendet ist. Nach der Diskussion rund um Abschiebungen von Flüchtlingskindern gab es einen neuen Anlauf, ein entsprechender Entwurf der Regierungsparteien liegt nach wie vor im Verfassungsausschuss.
Mehrheit in Aussicht
Für SPÖ-Klubobmann Josef Cap wäre es ein Fortschritt, wenn es im Jänner eine breite Mehrheit für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung gäbe. Zuversichtlich zeigte sich diesbezüglich ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer: Es habe mit allen Fraktionen eine Reihe von Gesprächen gegeben und er gehe davon aus, dass es nächste Woche einen Beschluss geben wird.
Ermöglichen dürften das die Freiheitlichen - diese wären "grundsätzlich soweit", mitzustimmen, wenn mitaufgenommen wird, dass Kinder in erster Linie in der Familie aufwachsen sollen, erläuterte Stefan. Dafür habe es auch eine grundsätzliche Zusage der Regierungsparteien gegeben. Ursprünglich hatte die FPÖ die Materie mit der Einführung einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach Scheidung bzw. für unverheiratete Eltern verknüpft. Ein Wunsch, der in diesem Zusammenhang nicht realisierbar gewesen sei, meinte Stefan. Man bleibe aber am Thema dran.
Für Tanja Windbüchler-Souschill, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, ist die FPÖ damit "umgefallen". Die Grünen wollen dem derzeitigen Entwurf nicht zustimmen, da ihrer Meinung nach zu wenige Artikel der Konvention verwirklicht würden. Außerdem stößt sich die Oppositionspartei am Gesetzesvorbehalt im Entwurf - damit können etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken.
BZÖ will weiter verhandeln
Obwohl die FPÖ nun ihre Zustimmung in Aussicht gestellt hat, will das BZÖ weiter mit den Regierungsparteien verhandeln. Man sei gesprächsbereit, wenn im Gegenzug der Grundsatz der Generationengerechtigkeit ebenfalls in der Verfassung verankert werde, sagte der Abgeordnete Ewald Stadler. Seitens der Koalitionsparteien sei dazu bereits grundsätzlich Bereitschaft signalisiert worden.
Am Donnerstag findet im Verfassungsausschuss jedenfalls ein Expertenhearing statt. Die SPÖ nominierte dafür den Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, den Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter hat die ÖVP eingeladen. Die FPÖ nominierte Dietmar Payrhuber, Arzt und Mitglied der Plattform für Trennungsopfer, die Grünen Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Vertreter des Netzwerks Kinderrechte und das BZÖ Martin Stiglmayr vom Verein "Väter ohne Rechte".
Kinder in Schubhaft
Einen Tag davor, am Mittwoch, befasst sich der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen mit dem Themenkomplex Kinder in Schubhaft. Dazu werden Vertreter von Diakonie, Caritas, Amnesty International und SOS-Kinderdorf der Initiative "Gegen Unrecht" geladen. Diese setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen und eine Inhaftierung von Kindern verunmöglicht wird. Sie hoffe, dass SPÖ und ÖVP vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob der derzeitige Entwurf für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung wirklich der richtige ist, meinte Windbüchler-Souschill.