Der langjährige Streit um einen entsprechenden Gesetzesentwurf ist beendet. Marek und Heinisch-Hosek sind sich im Grundsatz einig.
Der langgehegte Wunsch nach einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung dürfte nun realisiert werden. Nachdem die SPÖ vor einigen Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentiert hatte, legt nun auch VP-Familienstaatssekretärin Christine Marek ein entsprechendes Papier vor. Geht es nach ihr könnte die Verankerung in der Verfassung bereits im November parlamentarisch vollzogen werden.
Langwieriges Projekt
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S)
betonte vor dem Ministerrat, dass dieses Projekt schon in
mehreren Regierungsprogrammen gestanden sei. Daher sei es nun zügig
umzusetzen. Man werde nun die beiden Entwürfe von SPÖ und ÖVP abgleichen und
dann eilig zu einer Entscheidung kommen.
Neue Rechte
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen
Kinderrechte einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes
beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im Rahmen der
gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht eingehalten werden. Marek
meinte dazu, hier könnten Jugendorganisationen wie Jungschar oder
Kinderfreunde diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des Frauenministeriums
müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt überlassen sein.