Drei Anträge
Kindesunterhalt: Parteien gehen getrennte Wege
04.10.2017
SPÖ will Garantie über Familienbeihilfe, ÖVP Zuschuss für alle über Sozialleistungen.
Gleich drei Parteien haben am Mittwoch im Nationalrat Anträge zur Reform des Kindesunterhalts eingebracht. Unterschiede gibt es bei der Garantie des Bezugs: Während die SPÖ Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind, bevorzugt die ÖVP einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Anspruch vorsieht.
Die SPÖ will ihre Unterhaltsgarantie als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestalten. Mindestens 205 Euro sollen dabei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zukommen. Vom zehnten bis zum 15. Lebensjahr sollen es dann 385 Euro sein, dazwischen sind die Beträge gestaffelt. Den Betroffenen soll dabei der Weg über Gerichte erspart werden. Vielmehr soll der Staat die Aufgabe übernehmen, sich das Geld von Unterhaltspflichten zu holen.
Zusätzliche Beiträge für Sozialhilfe-Bezieher
Ein eigenes Unterhaltszuschussgesetz hat hingegen die ÖVP ins parlamentarische Rennen geschickt. Dieses sieht zusätzliche Beträge für Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung vor und soll einen Anspruch für alle Kinder nach objektiven Richtsätzen bringen. Die Unterschiede zum SPÖ-Modell sind dabei minimal: vor Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich 204 Euro, vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 379 Euro, dazwischen wird ebenfalls gestaffelt.
"Ein-Eltern-Haushalte sind finanziell deutlich höher belastet als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden", begründet die SPÖ ihre eingebrachte "Unterhaltsgarantie". Die ÖVP befürchtet, dass dadurch zu viel Geld ins Ausland fließen könnte - was die SPÖ allerdings ausschließt. Die Umsetzung ihres Zuschusses will die ÖVP an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, eine Maßnahme, die derzeit auf EU-Ebene aber nicht umgesetzt werden kann.
FPÖ für Vorschuss ausschließlich für Österreicher
Einen weiteren Antrag zum Thema gibt es von der FPÖ, der auch auf Alleinerziehende abzielt, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Dieser sieht einen Unterhaltsvorschuss durch den Staat vor, sollte der Schuldner mit der Zahlung in Verzug sein. Naturgemäß wollen die Freiheitlichen, dass diese Leistung nur explizit - so ist es im Gesetzesentwurf verankert - österreichischen Staatsbürgern zusteht.