Missbrauchsfälle
Kirche zahlt bis zu 25.000 Euro an Opfer
25.06.2010
Opfer-Plattform sieht das Angebot als "Beleidigung" für die Betroffenen.
Die von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzte Opferanwaltschaft zu den Missbrauchsfällen in der Kirche hat am Freitag ihr Modell für Entschädigungszahlungen vorgestellt. Dabei soll es Abgeltungen von 5.000 Euro bei leichten Fällen, bis zu 25.000 bei schweren geben, hieß es nach einer Sitzung der Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Opferanwaltschaft geht davon aus, dass die Kirche die Summen aus ihrer dafür angekündigten Stiftung begleichen werde.
Abstufung
Bei den Summen orientiere man sich an der Judikatur
der vergangenen Jahre, wobei die Kommission beschlossen hat, dass die
freiwillige Entschädigungsleistung der katholischen Kirche über den
durchschnittlichen staatlichen Sätzen liegen soll. 5.000 Euro sind für
leichte Fälle "ohne überschießende Gewaltanwendung"
vorgesehen, 15.000 Euro für mehrfache Übergriffe über einen längeren
Zeitraum hinweg oder eine "geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen
unter Gewalteinwirkung".
Opfern von "über mehrere Jahre hinweg fortgesetztem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen" stehen laut Klasnic-Kommission 25.000 Euro zu. In "besonders extremen Einzelfällen" will man aber auch diese Grenze überschreiten. Klasnic betonte, dass die Summen zusätzlich zu den Therapiekosten erstattet werden sollen.
Angebot für Opfer-Plattform "Beleidigung"
Die
Plattform "Betroffene Kirchlicher Gewalt" lehnt die von der
Opferschutzanwaltschaft vorgeschlagenen Entschädigungssummen "postwendend
ab" und sieht stattdessen eine "neuerliche Beleidigung der Betroffenen". Im
Gegensatz zur Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic ist man dort
der Meinung, die angebotenen Summen seien keinesfalls großzügiger als in der
gerichtlichen Praxis, hieß es am Freitag gegenüber der APA.
"Gerade eine Institution wie die römisch-katholische Kirche, die über ein Milliardenvermögen verfügt, ist nicht mal bereit, in der Höhe der - ohnehin geringen - gerichtlichen Praxis zu entschädigen", so ein Sprecher der Plattform. Klaus Fluch, Betroffener und Vorstandsmitglied der Plattform zieht dazu einen drastischen Vergleich: "Kein Kommissionsmitglied und kein Mitglied der Bischofskonferenz würde sich für 25.000 Euro einer jahrelangen Vergewaltigung aussetzen wollen, so wie ich das als Kind erleiden musste. Die Kirche wird keinen Frieden finden, ehe sie nicht für Ihre Verbrechen in angemessener Form Entschädigung leistet."
Unabhängigkeit in Frage gestellt
Abermals stellte die
Plattform, deren Anwalt bis zu 130.000 Euro pro Opfer von den Diözesen
verlangt, die Unabhängigkeit der von Kardinal Christoph Schönborn
eingesetzten Opferschutzanwaltschaft infrage. Zudem überlasse die Politik
den Tätern die Wiedergutmachung: "Es ist ohne Beispiel in der
österreichischen Justizgeschichte, dass die Vertreter der Täterorganisation
selbst über die Höhe des Schmerzensgeldes des von ihr verursachten Leides
entscheidet", so die Plattform.
Wesentlich zufriedener mit dem Agieren der Klasnic-Kommission zeigte sich Hans Peter Hurka von der kritischen Plattform "Wir sind Kirche". "Ich finde, sie arbeiten sehr seriös und qualitätvoll", meinte dieser. "Sie setzen sich für die Anliegen der Opfer ein."