Min. 7.150 Strafe
Klage gegen "neue" Bundeshymne
21.01.2010
Es sollte eine Werbung für die Neue Schule sein – und endet jetzt in einem Rechtsstreit. Ein Anwalt will gegen die Pop-Bundeshymne von Christina Stürmer klagen.
Zwei simple Worte – und die Stimmung im Land explodiert. Für eine Kampagne von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) wurden in die Bundeshymne 10 Buchstaben eingefügt und sofort gingen die Wogen hoch. In der neuen Version heißt es jetzt „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ – die Töchter sind neu, um auf die Leistungen der Österreicherinnen hinzuweisen (ÖSTERREICH berichtete).
Hier geht's zur inkriminierten Version:
Am Donnerstag gab es im Ö3-Wecker die Live-Premiere: Chartstürmerin Christina Stürmer sang den staatstragenden Song. Die moderne Hymne beginnt langsam und akustisch, wird dann schnell und rockig.
„Das ist fürchterlich“
Sekunden nachdem das Lied
im Äther verhallte begann die große Aufregung. Es war noch dunkel im Land,
da haben sich bereits Hunderte Hörer beim Sender telefonisch und per
Facebook gemeldet. Tenor: von „Cool, endlich etwas Neues im verstaubten
Österreich“, bis hin zu „Das ist ganz fürchterlich“.
Sofort nach Ausstrahlung begann der Rechtsstreit. Anwalt Georg Zanger will gegen die Veränderung der Textzeile klagen. Zanger ist Vertreter des Sessler Verlags – das Unternehmen überwacht die Rechte am künstlerischen Werk der Hymnen-Texterin Paula von Preradović.
Anwalt Zanger schickte eine Mahnung an alle Beteiligten (ORF, Stürmer-Management) und verlangt schon bis kommenden Montag eine Unterlassungserklärung – sonst folgt prompt die Klage: „Es geht darum, dass unterlassen wird, dieses Werk zu verändern, zu bearbeiten. Man muss die Persönlichkeitsrechte der Textautorin respektieren und man kann eben nicht ohne deren Zustimmung das Werk verändern“.
Gelassen
Im Unterrichtsministerium war man schon vorbereitet. Es
heißt, alles sei unbedenklich, es habe mehrere Prüfungen gegeben. Claudia
Schmied: „Ich sehe dieser Klage völlig gelassen entgegen.“
Konter von Anwalt Zanger: Der Staat bekommt sowieso jedes Mal Tantiemen wenn das Lied gespielt wird. Aber: „Ganz etwas anderes ist die Werkeinheit. Das Lied darf nicht verändert werden: Das heißt der Rhythmus, der Text, die Art wie der Künstler etwas geschaffen hat, darauf hat er auch Anspruch. Das muss in jedem Fall eingehalten werden.“
Sollte der Verlag vor Gericht Recht bekommen, stehen gewaltige Kosten an. Dann müssen Stürmer und das Ministerium das Urteil im Radio veröffentlichen lassen.
Und das kostet: Ö3 verlangt pro Werbesekunde in der Stunde zwischen 8.00 und 9.00 Uhr 110 Euro. Das Lied dauert genau 1.05 Minuten – das macht also 7.150 Euro.