Gegen Republik

Klage: Grasser spricht am 19. April

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Auch Staatsanwaltssprecher Thomas Vecsey soll als Zeuge aussagen.

In dem von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser angestrengten Amtshaftungsprozess gegen die Republik Österreich will Richterin Romana Wieser den Kläger am 19. April einvernehmen, sagte sie heute (Montag) in der Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Grasser, der nicht erschienen ist, sieht sich durch eine Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien vom 26. Mai 2011 geschädigt, in der Medien über eine laufende Hausdurchsuchung beim Ex-Finanzminister informiert wurden. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik verteidigt die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien.

Fraglicher Schaden
Richterin Wieser gab in der Verhandlung zu verstehen, dass sie noch nicht restlos vom Feststellungsinteresse Grassers für die Haftung von Vermögensschäden aus der Presseaussendung überzeugt ist. "Sie berufen sich auch auf eingetrete Schäden. Ist ein Schaden entstanden?", wollte die Richterin wissen. Grassers Anwalt Michael Rami meinte dazu, dass ein Schaden entstanden sei, dieser aber derzeit nicht bezifferbar sei. Das Feststellungsinteresse begründete der Anwalt damit, dass es um "die Hintanhaltung von Beweisschwierigkeiten" und die konkreten Auswirkungen der Presseaussendung gehe. Eine zeitnahe Klärung sei daher zweckmäßig.

Der Vertreter der Finanzprokuratur, Herbert Arzberger, betonte, dass es "unvermeidbar gewesen wäre, dass die Hausdurchsuchung an die Öffentlichkeit gelangt". Das werde noch ein Beweisthema werden, meinte dazu die Richterin. Rami zufolge wäre die Hausdurchsuchung ohne die Aussendung der Staatsanwaltschaft in einer Großstadt wie Wien geheim geblieben. Die Aussendung habe den wirtschaftlichen Ruf seines Mandaten geschädigt, Grasser sei danach von zahlreichen Menschen auf die Hausdurchsuchungen angesprochen worden, beklagte heute Rami im Gerichtssaal, den zahlreiche Medienvertreter aufsuchten.

Nach Ansicht von Richterin Wieser wird die Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den "Grenzfall" wohl entscheiden.

Vorwürfe
Arzberger warf Rami vor, dass auch dessen Mandant nicht immer um Geheimhaltung bemüht sei: So habe die Finanzprokuratur von der Klage gegen die Republik aus den Medien erfahren, noch bevor sie der Behörde zugestellt wurde. Der Prozess wurde unter erheblichen Medieninteresse von Richterin Wieser auf den 19. April um 10:30 Uhr vertagt. Neben Grasser soll auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am 19. April als Zeuge aussagen.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte bereits am 18. April 2012 festgestellt, dass der Ex-Finanzminister durch die Herausgabe der Pressemitteilung in seinen subjektiven Rechten als Beschuldigter in der gegen ihn anhängigen Strafsache verletzt worden ist. Richterin Wieser ist der Rechtsmeinung, dass dies im Amtshaftungsverfahren von ihr neu zu würdigen sei und sie nicht formal an die Rechtsmeinung des Strafgerichts gebunden sei.

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