"Gerechtigkeit"
Klimabonus muss versteuert werden
15.05.2024Der Bund hebt beim Klimabonus 2024 Steuern ein. Betroffen sind Besserverdiener – sie müssen den Bonus versteuern.
Wien. Der Klimabonus wird erhöht – der Sockelbetrag wird laut Regierungsangaben im Jahr 2024 auf 145 Euro steigen. Inklusive des sogenannten Regionalausgleichs betragen die Auszahlungsstufen damit 145, 195, 245 und 290 Euro. Ebenfalls neu: Der Bund hebt beim Klimabonus 2024 Steuern ein – aber nicht bei allen. Betroffen sind Besserverdiener – sie müssen den Bonus versteuern.
Gewessler: "Soziale Gerechtigkeit erhöhen"
Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro ist der Bonus heuer zu versteuern. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von rund 4.750 Euro brutto (14-mal im Jahr), so die Bundesregierung. Der Klimabonus wird in diesem Fall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet. Damit soll die soziale Treffsicherheit erhöht werden.
"Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen, wird heuer festgelegt, dass der Klimabonus ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist", heißt es dazu auf der Ministeriums-Homepage.
Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen zur Weiterentwicklung des Klimabonus werden heute im Nationalrat eingebracht.
Auszahlung erfolgt automatisch und antragslos
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagt: "Der Klimabonus ist ein wichtiges Werkzeug, um Menschen auf dem Weg zu mehr Klimaschutz mitzunehmen. Denn klimafreundliches Verhalten muss sich lohnen, und dafür gibt es auch heuer wieder den Klimabonus für alle, und zwar mindestens 145 Euro. Je weniger CO2 verbraucht wird, desto mehr bleibt am Ende davon übrig."
Die Auszahlung des Klimabonus erfolge wie bereits in den Vorjahren automatisch und antragslos, erklärt Gewessler. Den Bonus bekommen all jene, deren "aktuelle Kontoinformationen vorliegen, einfach und direkt überwiesen. Und für alle anderen kommt der Klimabonus als Gutschein", so die Ministerin.