Der Klimabonus wird auch dieses Jahr wieder an alle Menschen in Österreich ausgezahlt. Hier erfahren Sie, wie viel sie bekommen und wann Sie mit dem Geld rechnen können.
Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate (183 Tage) in Österreich haben, bekommen auch dieses Jahr wieder den Klimabonus. Für unter 18-Jährige gibt es die Hälfte. Wie auch letztes Jahr, wird der Klimabonus automatisch ausgezahlt. Heißt: Es muss kein Antrag gestellt werden. Wenn die aktuellen Kontodaten einer Person etwa über FinanzOnline zur Verfügung stehen oder wenn sonst vom Staat regelmäßig Geldüberweisungen getätigt werden, wird das Geld automatisch überwiesen. Alle anderen Personen bekommen den Klimabonus per Post in Form eines Gutscheines.
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Die Höhe des Klimabonus fällt dieses Jahr, wie bereits angekündigt, niedriger aus und variiert auch je nach Wohnort. Grundsätzlich gibt es einen pauschalen Sockelbetrag von 110 Euro, den jeder erhält. Hinzu kommt allerdings noch ein Regionalausgleich. Je schlechter der Wohnort einer Person an die öffentlichen Verkehrsmittel angeschlossen ist, desto höher fällt ab dem Jahr 2023 der Regionalausgleich aus.
Welche Wohnorte, wie viel bekommen und wann die Auszahlung startet
Die einzelnen Gemeinden werden hierfür in eine von vier Kategorien eingeteilt, je nach Urbanisierungsgrad. Wien, mit sehr guter Infrastruktur und ÖPNV, fällt - übrigens als einziger Wohnort - in Kategorie 1. Allerdings nicht alle Bezirke. Manche Randbezirke fallen teilweise in Kategorie 2. Hier gibt es keinen Regionalausgleich. Viele Wienerinnen und Wiener erhalten somit nur den Sockelbetrag von 110 Euro.
Graz, Salzburg, Klagenfurt, St. Pölten oder Ähnliche fallen in Kategorie 2. Hier gibt es 40 Euro extra - also insgesamt 150 Euro.
Städtische Zentren oder das Umland von Zentren wie Groß-Enzersdorf, Wolfsberg oder Mittersill gehören zur Kategorie 3. In diesen oder ähnlichen Städten gibt es 75 Euro extra - insgesamt 185 Euro.
Ländliche Gemeinden wie Mariazell, Werfen oder Sölden bekommen den höchsten Regionalausgleich (Kategorie 4). Hier wird der Klimabonus verdoppelt auf 220 Euro. Eine Karte mit den Kategorien aller Gemeinden und Städte, finden Sie hier. Die Auszahlung startet, wie im Vorjahr, im September.
Sonderregelungen für Häftlinge und Menschen mit Behinderung
Häftlinge bekommen keinen Klimabonus mehr, da sie keinerlei Kosten der CO2-Bepreisung tragen müssen. Menschen mit Behinderung, die einen Parkausweis oder die Zusatzeintragung "Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar" im Behindertenpass haben, erhalten den vollen Sockelbetrag, sowie den vollen Regionalausgleich - somit 220 Euro. Der Wohnort ist hier nicht entscheidend.
Gewessler und Brunner zum Klimabonus
„Der Klimabonus ist für alle da und sorgt dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt. Je besser wir unser Klima schützen, desto mehr bleibt am Ende davon übrig. Wie schon im letzten Jahr erfolgt die Auszahlung des Klimabonus so einfach und bequem wie nur möglich – automatisch und antragslos.", erklärt Klimaschutzministerin Leonore Leonore Gewessler.
Auch Finanzminister Magnus Brunner zeigt sich erfreut über die Umsetzung des Klimabonus: „Mit der ökosozialen Steuerreform haben wir die größte Transformation unseres Steuersystems umgesetzt. Wir entlasten arbeitende Menschen und Familien, stärken den Standort und setzen Anreize für umweltfreundliches Handeln. Und wir folgen dem Ansatz 'Anreize statt Verbote'" Durch den Klimabonus sollen Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten und nachhaltige Investitionen gesetzt werden.