Politik

Klubgründung im Nationalrat eingeschränkt

20.06.2013

Geschäftsordnungsausschuss: Befragung der Regierung auch in tagungsfreier Zeit.

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© TZ ÖSTERREICH
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Die Möglichkeit von Abgeordneten, sich im Nationalrat zu einem Klub zusammenzuschließen, wird erheblich eingeschränkt. Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit einem gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zugestimmt. Konsens bestand auch in Bezug auf das Vorhaben, schriftliche Anfragen an die Regierung auch in der tagungsfreien Zeit zuzulassen, hieß es in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.

Eine Klubgründung soll künftig nur noch am Beginn einer Gesetzgebungsperiode zulässig sein. Spätestens einen Monat nach dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats hat der Klub zu stehen. Pro wahlwerbender Partei ist ausdrücklich nur ein einziger Klub vorgesehen und wie bisher müssen mindestens fünf Abgeordnete an Bord sein. Diese Mindestzahl gilt auch für den Bestand eines Klubs. Für den Zusammenschluss von Abgeordneten verschiedener Parteien zu einem Klub ist die Zustimmung des Nationalrats erforderlich.

Für den Fall, dass sich eine Partei kurz vor oder kurz nach den Wahlen zerstreitet, ist vorgesehen, dass die größere Gruppe von Abgeordneten bei der Klubgründung Vorrang hat. Bei Gleichstand soll die Zugehörigkeit des Listenersten der Partei ausschlaggebend sein.

Die vier Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ begründeten ihre Initiative mit der stärkeren Berücksichtigung des Wählerwillens: Einem Klub, der sich aus abtrünnigen Abgeordneten anderer Parteien zusammensetzt, fehlt ihrer Meinung nach die demokratische Legitimation. Mit der neuen Regelung würde man die Gründung von Scheinklubs verhindern. Den Grundsatz des freien Mandats - das die Grünen in Gefahr sehen und die Regelung deshalb kritisieren - sehen die vier Parteien nicht in Gefahr.

Nach Meinung der Grünen sind die neuen Bestimmungen zu restriktiv, das BZÖ merkte an, dass nicht nur ein neu gegründeter Klub, sondern jeder Klubwechsel während der Legislaturperiode dem Wählerwillen widerspreche.

Einig waren sich die Koalitions- und Oppositionsfraktionen, dass Abgeordnete künftig auch in der tagungsfreien Zeit im Sommer schriftliche Anfragen an die Regierung einbringen können sollen.

Vertagt wurde ein gemeinsamer Antrag des BZÖ und der Grünen zur direkten Demokratie. Dieser sieht ein einfacheres Einbringen von Bürgerinitiativen und eine Aufwertung des Petitionsausschusses vor. Konkret wird die Einrichtung einer Internet-Plattform des Parlaments gefordert, über die Bürger insgesamt vier Monate lang Zeit haben sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen für ein Anliegen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind.

Gelingt es, mehr als 5.000 Mitstreiter zu gewinnen, ist ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss vorgesehen. Begründet wurde die Vertagung von der SPÖ damit, dass der Verfassungsausschuss nächste Woche über eine Ausweitung der direkten Demokratie beraten wird. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) kann sich laut Aussendung vorstellen, jene Teile des vorliegenden Antrags, über die parteiübergreifend Konsens besteht, in das Demokratiepaket einfließen zu lassen.

 

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