Die Briefwahl brachte Van der Bellen den Sieg und schließlich die Wahlwiederholung.
Mit der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wiederholung der Bundespräsidentenwahl werden die Karten neu gemischt. Denn Alexander Van der Bellen hat die Stichwahl am 22. Mai mit einem denkbar geringen Vorsprung gewonnen - es war das knappste Wahlergebnis seit Beginn der Volkswahl. Ein Rückblick auf den Wahlkrimi:
Schlechte Vorzeichen für Van der Bellen
Gestartet war Van der Bellen unter denkbar schlechten Vorzeichen: Beim ersten Wahlgang am 24. April lag der Grüne mit 21,3 Prozent abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Strahlender Sieger war FP-Mann Norbert Hofer mit 35,1 Prozent, über eine halbe Million Stimmen mehr als Van der Bellen - der größte Vorsprung, mit dem je ein Präsidentschaftskandidat in eine Stichwahl ging.
Dass Hofer diesen Vorsprung verspielen würde, konnte vor allem auch er selbst nicht glauben. "Ich werde Bundespräsident" rief ein siegessicherer FP-Kandidat bei der Schlusskundgebung zwei Tage vor der Wahl gleich mehrmals seinen jubelnden Anhängern zu. Und die ersten Ergebnisse am Wahltag schienen Hofer Recht zu geben: Zwar konnte Van der Bellen stark aufholen, Hofer lag aber deutlich vorne. Auch in den ersten internen Hochrechnungen schien Hofer uneinholbar voran.
Wahlappelle an Fans
Via Facebook richteten beide Lager noch Wahlappelle an ihre Fans - auch Hofer und sein Parteichef Heinz-Christian Strache ("Es wird heute sehr knapp!"). Die Plakate für die Siegesfeier der FPÖ ("Mit uns gewinnt Österreich") waren aber bereits gedruckt. Später sollte sich die FPÖ beschweren, dass Social Media-Appelle der Gegenseite "psychischen Druck" auf die Wähler ausgeübt hätten.
Im Lauf des Nachmittags wich die anfängliche Feierlaune der FPÖ allerdings zunehmend der Ernüchterung: Mit Auszählung der ersten städtischen Wahlkreise schmolz der Vorsprung zusammen und das starke Abschneiden Van der Bellens in Graz verhieß aus Hofers Sicht auch für Wien nichts Gutes. Zum Wahlschluss um 17:00 Uhr lag Hofer schließlich nur noch hauchdünn voran: Der Vorsprung von 587.000 Stimmen aus dem ersten Wahlgang war auf nur noch 144.000 zusammengeschmolzen. Und inklusive der erst am Montag auszuzählenden Briefwahlstimmen schien nun auch ein Sieg Van der Bellens möglich.
Briefwahlstimmen
Tatsächlich blieb Hofer bei den Briefwahlstimmen - wie schon im ersten Wahlgang - deutlich hinter seinem Urnen-Ergebnis zurück. Am Montag kurz nach 16:00 Uhr gestand der FP-Kandiat seine Niederlage ein. Dass nun ausgerechnet die krass rechtswidrige Schlamperei mehrerer Bezirkswahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahl dem Freiheitlichen die zweite Chance zum Einzug in die Hofburg geben, kann wohl als Ironie der Geschichte gewertet werden.
Hofer selbst hatte bereits am Wahlabend Zweifel am Briefwahlergebnis angemeldet ("Es wird immer ein bisschen eigenartig ausgezählt"), zweieinhalb Wochen später brachte die FPÖ ihre 150 Seiten starke Wahlanfechtung ein. Zwar wurden die von der FPÖ vor allem via Social Media befeuerten Manipulations-Gerüchte im Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht erhärtet. Genau genommen hatte Parteianwalt Dieter Böhmdorfer derartiges in der Anfechtung auch gar nicht behauptet und auch die FP-Wahlbeisitzer hegten in ihrer Aussage vor dem Höchstgericht ebenfalls keinen Manipulationsverdacht. Doch allein die zahlreichen Formalfehler reichten den Verfassungsrichtern aus, um Van der Bellen und Hofer zurück an den Start zu schicken.
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