Zwei Anträge von SPÖ und ÖVP: Für ein einfaches und für ein Verfassungsgesetz.
Die Regierungsfraktionen haben im Verfassungsausschuss die Schuldenbremse beschlossen. Die Opposition war dagegen. Im Ausschuss reichte für den Beschluss die einfache Mehrheit, im Nationalrat braucht die Regierung, um die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei.
Da diese Zustimmung aber noch ziemlich unsicher ist, haben SPÖ und ÖVP im Verfassungsausschuss zwei Anträge zur Schuldenbremse beschlossen: Einen für ein einfaches Gesetz und einen für ein Verfassungsgesetz
Die Schuldenbremse kann ja auch als einfaches Gesetz beschlossen werden und muss nicht unbedingt in der Verfassung verankert werden, auch wenn das das ursprüngliche Ziel der Regierung war. Die Hoffnung, dass etwa das BZÖ zustimmt, haben SPÖ und ÖVP aber noch nicht aufgegeben. Bis zur Nationalratssitzung kommende Woche soll mit den Orangen noch verhandelt werden.
Werner Kogler von den Grünen erklärte, dass es keine diesebezügliche Gespräche mit der Regierung gebe. Herbert Scheibner vom BZÖ bekräftigte dagegen zwar, dass seine Partei Bedingungen stelle, ließ aber eine Zustimmung des BZÖ offen.
Die Orangen fordern Sanktionen bei Nichteinhaltung der Budgetvorgaben sowie die Einführung einer fixen Steuern- und Abgabenquote und einen genauen Fahrplan für die Haushaltssanierung. Auch die Grünen wollen einen genauen Plan, allerdings wollen sie im Detail jetzt schon steuerliche Maßnahmen (etwa Vermögenssteuern) ausverhandeln. Darauf will sich die Regierung offenbar nicht einlassen. Fix abgelehnt werden bisher aber nur die Bedingungen der FPÖ, die den Stopp aller Hilfen auf EU-Ebene verlangt. "Dem können wird nicht nachkommen", sagte Finanzministerin Maria Fekter (V). Mit den anderen Parteien werde auf parlamentarischer Ebene verhandelt und da mische sie sich nicht ein, sagte die Ministerin.