Die Koalition einigt sich beim Asylgerichtshof. Auch Staatsanwälte sollen künftig in der Verfassung verankert werden.
SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni bestätigte, dass es gegenüber den ursprünglichen verfassungsrechtlichen Plänen nur eine Änderung gab: Demnach wird die Bestimmung gestrichen, wonach dem Asylgerichtshof auch andere Verwaltungsverfahren und nicht nur Asylfälle zur Entscheidung übertragen werden können. Platter-Sprecherin Iris Müller-Guttenbrunn betonte dazu, "dieser Artikel 129c war und ist für uns nicht wesentlich, weil er mit dem Modell Asylgerichtshof nichts zu tun hat". Die Formulierung sei nur mit Blick auf die kommende Verwaltungsreform ins Gesetz geschrieben worden.
Was das umstrittene Antragsrecht des Innenministers auf eine Grundsatzentscheidung angeht, betont Parnigoni, dass dieses nun eingeschränkt worden sei. Vorgesehen ist nämlich, dass der Antrag des Innenministers auf eine Grundsatzentscheidung "keine Auswirkungen auf den entschiedenen Anlassfall" hat. Dies war laut Müller-Guttenbrunn allerdings ohnehin nicht geplant: Die Grundsatzentscheidung "kommt genau so wie von uns angekündigt", betonte sie.
Rückstau soll abgebaut werden
Parnigoni betonte, dass mit
dem Asylgerichtshof garantiert sei, dass der Rückstau bei den Asylverfahren
bis 2010 abgebaut wird. Dafür werde es mehr speziell geschultes Personal
geben. Müller-Guttenbrunn freute sich über die Umsetzung des
Regierungsentwurfes: "Für uns ist klar, dass ein Ministerratsbeschluss
auch umgesetzt werden muss."
Staatsanwälte in Verfassung verankert
Neben der Einigung
über den Asylgerichtshof haben sich SPÖ und ÖVP am offenbar darauf geeinigt,
die Staatsanwälte in der Verfassung zu verankern. Wie die "Presse"
(Freitag-Ausgabe) berichtet, sollen die Volksanwälte künftig außerdem für
Beschwerden gegen die Justiz zuständig sein. Demnach kann die
Volksanwaltschaft künftig bei zu langen Gerichtsverfahren
Fristsetzungsanträge stellen und Dienstaufsichts-Maßnahmen anregen.
Ausschuss-Hearing findet statt
Der Vorsitzende des
Verfassungsausschusses will das Expertenhearing zum Asylgerichtshof am
Dienstag trotz der bereits erfolgten Einigung der Koalition abhalten.
Änderungen wären danach noch möglich, sagte Wittmann am Donnerstag