Die Pflegegelderhöhung und die höhere Förderung bei 24h-Betreuung sind fix. Am Montag konnten Buchinger und Bartenstein eine Einigung erzielen.
Die Koalition hat sich doch noch auf ein Pflegepaket geeinigt. Die lange diskutierte Pflegegelderhöhung ist damit fix. Per 1. Jänner wird die Geldleistung für Pflegebedürftige gestaffelt zwischen vier und sechs Prozent angehoben, gaben Sozialminister Erwin Buchinger (S) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) in einer gemeinsamen Presseaussendung nach Verhandlungen am Montagnachmittag bekannt. Ebenfalls vereinbart wurde eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich.
Beschluss am Dienstag
Mit der Einigung kann die Erhöhung schon
im Ministerrat am Dienstag beschlossen werden und noch vor der Wahl den
Nationalrat passieren. Das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 soll um vier
Prozent, jenes der Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und jenes der Stufen 6 und
7 um sechs Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll demenzerkrankten
Personen bei der Einstufung in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von
30 Stunden angerechnet werden, in den Stufen 3 und 4 soll diese 20 Stunden
betragen. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum siebenten
Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden angerechnet.
Jugendliche mit schweren Behinderungen bis zum 15. Lebensjahr erhalten
pauschal 75 Stunden. Die ebenfalls paktierte Erhöhung der Förderung bei der
Betreuung daheim soll bereits per 1. November kommen.
Buchinger: Meilenstein
Buchinger und Bartenstein zeigten sich
mit der Einigung zufrieden. Der Sozialminister meinte, es sei "mit Fug
und Recht von einem Meilenstein zu sprechen". Neben der Erhöhung des
Pflegegeldes soll es auch Verbesserungen bei der 24 Stunden-Betreuung
Pflegebedürftiger daheim geben. Die Förderung soll bundesweit angehoben
werden: 550 Euro erhält man demnach künftig bei Betreuung durch eine
selbstständige Kraft; wer seine Betreuungskraft anstellt, erhält künftig
1.100 Euro. Dafür braucht es allerdings kein Gesetz, sondern eine Änderung
der Richtlinie des Sozialministers. Fallen soll auch die Vermögensgrenze in
diesem Bereich.
Die Förderung erhalten sollen all jene Personen, die auf die Arbeit von zwei Betreuungskräften zurückgreifen. Ist in einem Haushalt nur eine Kraft tätig, so erhalten die Betroffenen die Hälfte. Bisher hat die Förderung beim Selbstständigen-Modell 225 Euro betragen, beim Unselbstständigen-Modell lag sie bei 800 Euro.
Kritik von FPÖ und BZÖ
Kritik an Paket gab es von
Seiten der FPÖ und des BZÖs. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sprach in
einer Aussendung von einem "faulen Kompromiss", den man schon früher hätte
haben können. BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner sieht in der Einigung "nur
einen Tropfen auf dem heißen Stein". Oberösterreichs Soziallandesrat Josef
Ackerl (S) begrüßte die Einigung zwar "prinzipiell", es handle sich aber nur
um einen "ersten Schritt", der noch nicht ausreiche, sagte sein Sprecher
gegenüber der APA.
Eine Erhöhung zwischen vier und sechs Prozent könnte "niemals zu einer einigermaßen leistbaren und legalen Pflege beitragen", so Kickl. Ganz Österreich frage sich, warum man eineinhalb Jahre "für eine halbgare und unzureichende Pflegelösung" benötigt habe. Der FP-Generalsekretär verlangte eine "Inflationsabgeltung im Ausmaß von 20 Prozent". Für Haubner wäre eine Erhöhung von 10 Prozent "das Mindeste". Außerdem bemängelte sie u.a. ein Fehlen einer gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Wertsicherung.