Vor Ministerrat

Koalition kann sich auf Pflegepaket einigen

11.08.2008

Die Pflegegelderhöhung und die höhere Förderung bei 24h-Betreuung sind fix. Am Montag konnten Buchinger und Bartenstein eine Einigung erzielen.

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Die Koalition hat sich doch noch auf ein Pflegepaket geeinigt. Die lange diskutierte Pflegegelderhöhung ist damit fix. Per 1. Jänner wird die Geldleistung für Pflegebedürftige gestaffelt zwischen vier und sechs Prozent angehoben, gaben Sozialminister Erwin Buchinger (S) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) in einer gemeinsamen Presseaussendung nach Verhandlungen am Montagnachmittag bekannt. Ebenfalls vereinbart wurde eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich.

Beschluss am Dienstag
Mit der Einigung kann die Erhöhung schon im Ministerrat am Dienstag beschlossen werden und noch vor der Wahl den Nationalrat passieren. Das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 soll um vier Prozent, jenes der Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und jenes der Stufen 6 und 7 um sechs Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll demenzerkrankten Personen bei der Einstufung in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden angerechnet werden, in den Stufen 3 und 4 soll diese 20 Stunden betragen. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum siebenten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden angerechnet. Jugendliche mit schweren Behinderungen bis zum 15. Lebensjahr erhalten pauschal 75 Stunden. Die ebenfalls paktierte Erhöhung der Förderung bei der Betreuung daheim soll bereits per 1. November kommen.

Buchinger: Meilenstein
Buchinger und Bartenstein zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Der Sozialminister meinte, es sei "mit Fug und Recht von einem Meilenstein zu sprechen". Neben der Erhöhung des Pflegegeldes soll es auch Verbesserungen bei der 24 Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim geben. Die Förderung soll bundesweit angehoben werden: 550 Euro erhält man demnach künftig bei Betreuung durch eine selbstständige Kraft; wer seine Betreuungskraft anstellt, erhält künftig 1.100 Euro. Dafür braucht es allerdings kein Gesetz, sondern eine Änderung der Richtlinie des Sozialministers. Fallen soll auch die Vermögensgrenze in diesem Bereich.

Die Förderung erhalten sollen all jene Personen, die auf die Arbeit von zwei Betreuungskräften zurückgreifen. Ist in einem Haushalt nur eine Kraft tätig, so erhalten die Betroffenen die Hälfte. Bisher hat die Förderung beim Selbstständigen-Modell 225 Euro betragen, beim Unselbstständigen-Modell lag sie bei 800 Euro.

Kritik von FPÖ und BZÖ
Kritik an Paket gab es von Seiten der FPÖ und des BZÖs. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sprach in einer Aussendung von einem "faulen Kompromiss", den man schon früher hätte haben können. BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner sieht in der Einigung "nur einen Tropfen auf dem heißen Stein". Oberösterreichs Soziallandesrat Josef Ackerl (S) begrüßte die Einigung zwar "prinzipiell", es handle sich aber nur um einen "ersten Schritt", der noch nicht ausreiche, sagte sein Sprecher gegenüber der APA.

Eine Erhöhung zwischen vier und sechs Prozent könnte "niemals zu einer einigermaßen leistbaren und legalen Pflege beitragen", so Kickl. Ganz Österreich frage sich, warum man eineinhalb Jahre "für eine halbgare und unzureichende Pflegelösung" benötigt habe. Der FP-Generalsekretär verlangte eine "Inflationsabgeltung im Ausmaß von 20 Prozent". Für Haubner wäre eine Erhöhung von 10 Prozent "das Mindeste". Außerdem bemängelte sie u.a. ein Fehlen einer gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Wertsicherung.

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