Um eine mögliche Steuerentlastung überhaupt finanzieren zu können, planen SPÖ und ÖVP bereits die Einführung weiterer anderer Steuern.
In beiden Koalitionsparteien werden offenbar Pläne gewälzt, wie man die geplante Steuerentlastung gegenfinanzieren könnte. Das berichtet der "trend". In ÖVP-Kreisen ist demnach neben einer Vermögenszuwachssteuer auch eine Besteuerung des kleinen Glücksspiels vorgesehen. Bei den SPÖ-Überlegungen geht es um eine Ökologisierung des Steuersystems sowie um Belastungen für die Landwirtschaft.
Glücksspiel und Vermögenszuwachssteuer
Die ÖVP hat
dabei ganz konkret zwei neue Steuern im Auge. Für Ex-Wirtschaftsminister
Johannes Ditz, der für die ÖVP ein umfassendes Konzept zur Steuerreform
erstellte, ist die von Böhler-Uddeholm-Chef Claus Raidl angedachte
Vermögenszuwachssteuer "vorstellbar, weil sie fair ist". Als zweite Quelle,
aus dem der Finanzminister Geld in die Kassen fließen könnte, sieht Ditz das
kleine Glücksspiel. Die Methode lautet: Zuerst überall dort legalisieren, wo
es noch verboten ist, danach besteuern. Man könne da locker ein bis zwei
Milliarden Euro, mittelfristig sogar mehr erzielen, meint Ditz.
KFZ-Steuer
Die Sozialdemokraten überlegen in internen
Arbeitsgruppen ebenfalls neue Steuern. Gemäß den vorliegenden Papieren
werden Konzepte für eine Ökologisierung des Steuersystems geschmiedet. In
Überlegung stehen eine Ökologisierung der KfZ-Steuer für Fahrzeuge über 3,5
t Gesamtgewicht. Aus diesem Titel sollen 75 Millionen Euro lukriert werden.
Die Normverbrauchsabgabe soll weiterentwickelt, Sicherheitsabgaben auf den
Flugverkehr eingeführt werden.
Belastungen am Agrarsektor
Belastungen sind auch im Agrarsektor
vorgesehen. Die SPÖ will laut vorliegenden Konzepten im Bereich der
Landwirtschaft die Düngemittelabgabe wieder einführen, eine Pestizidsteuer
erheben und Agrardiesel "tatsächlich besteuern". Zusammen sollen diese
Agrar-Maßnahmen 130 Millionen Euro einspielen. Auch im Bereich der
Unternehmenssteuern gibt es von der SPÖ weitreichende Überlegungen, etwa
bezüglich der Modifizierung der Gruppenbesteuerung, einer sofortigen
Besteuerung der Stiftungserträge mit 25 Prozent und einer Aufhebung der
begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne.