Nach Kritik

Koalition will Immunität überarbeiten

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SPÖ und ÖVP sind bereit, den Vier-Parteien-Entwurf zu überarbeiten.

Die Kritiker des Entwurfes für die neue Abgeordneten-Immunität stoßen bei den Koalitionsparteien auf offene Ohren. SPÖ und ÖVP zeigen sich laut ORF-"Morgenjournal" vom Donnerstag bereit, den Vier-Parteien-Entwurf zu überarbeiten. Beleidigungen oder Verleumdungen durch Abgeordnete außerhalb von Parlamentsreden sollen doch nicht straffrei gestellt werden.

Änderung der "sachlichen Immunität"
Hier geht es um die Änderung der "sachlichen Immunität". Bisher konnte gegen Beleidigung oder Verleumdung durch Abgeordnete außerhalb von Reden im Parlament mit einer zivilrechtlichen Klage vorgegangen werden, nur Dritte durften sie z.B. in den Medien oder auf Homepages straffrei wiederholen. Im SP-VP-FP-Grünen-Entwurf ist vorgesehen, dass auch Abgeordnete alle ihre Aussagen außerhalb der eigentlichen Parlamentstätigkeit - etwa in Pressekonferenzen oder auf ihrer Homepage - wiederholen dürfen.

Das Justizministerium und auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk haben kritisiert, dass sich Betroffene damit nicht mehr gegen Verleumdungen zur Wehr setzen können. SPÖ-Klubobmann Josef Cap will nun "natürlich schauen, dass es hier noch eine Korrektur gibt".  Abgeordnete sollten zwar sich selbst außerhalb des Parlaments zitieren dürfen, aber "natürlich nicht" ihre verleumderischen oder kreditschädigen Aussagen.

Widerspruch

Hier bestünde ein Widerspruch zum Artikel 6 EMRK, also zum Recht auf ein faires Verfahren. "Das wird eine Lösung brauchen", meinte auch der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V).

Die Grünen lehnen eine Änderung des Entwurfs ab. Die angesprochenen Fälle von Beleidigung gebe es höchst selten - und schon jetzt könnten Verleumdungen durch Dritte wiederholt werden, ohne dass sich die Betroffenen wehren können. Tatsächlich gehe es hier darum, Abgeordnete zu schützen, die Missstände aufdecken. Denn Unternehmen oder Politiker würden häufig versuchen, solche Parlamentarier mit mitunter existenzbedrohenden Klagen einzuschüchtern, sagte Abg. Dieter Brosz am Mittwoch in einem Pressegespräch.

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