Sexuelle Belästigung
Koalitions-Streit um das Po- Grapschen
29.01.2013
Justizministerin Karl ist gegen eine Aufnhame ins Strafrecht, Heinisch-Hosek dafür.
Egal ob es um unser Wasser, das Lehrer-Dienstrecht oder das Po-Grapschen geht: In der Koalition wird derzeit nur noch gestritten. Dabei sind es noch acht Monate bis zur Nationalratswahl, die an sich Ende September angesetzt ist.
Besonders heftig geht es beim Thema sexuelle Belästigung zur Sache: ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl sorgte für Kopfschütteln, weil sie sich weigert, Po-Grapschen als Straftat zu ächten.
ÖSTERREICH-Leser kennen die Story: Einer Grazer Bankangestellten wurde beim Radfahren auf den Po gegriffen – der Täter wurde freigesprochen. Das will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek nun ändern, kündigte sie gestern in ÖSTERREICH an. Denn derzeit ist Grapschen nur am Arbeitsplatz mit massiven Folgen bedroht.
Greifen auf den Po ist derzeit nicht strafbar
Tatsächlich ist es so, dass § 218 (sexuelle Belästigung) nur dann angewendet wird, wenn die „zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien“ betastet werden – der Po fällt nicht darunter. Heinisch sagt in ÖSTERREICH, dass sie angesichts der aktuellen Sexismus-Debatte bis zu 6 Monate Haft auch für Grapscher einführen will.
Derzeit droht Grapschern nur eine Verwaltungsstrafe wegen „Anstandsverletzung“ – doch diese Regelung ist nur in Landesgesetzen geregelt. Betroffene Frauen müssen sich Anwälte nehmen, um Schadenersatz durchzusetzen.
VP-Justizministerin Beatrix Karl hält das für ausreichend. In ÖSTERREICH sagt sie, man müsse bei strafrechtlichen Androhungen vorsichtig sein. Die Schonzeit für Grapscher hält also an.
Karl: »Ich bin gegen Anlass-Gesetzgebung«
ÖSTERREICH: Warum wird Po-Grapschen nicht mit Strafe bedroht?
Beatrix Karl: Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staates. Immerhin droht einem Verurteilten dann die Eintragung in das Strafregister – da muss man sehr vorsichtig sein. Ich bin gegen eine Anlassgesetzgebung.
ÖSTERREICH: Aber wie schützen Sie Frauen, die begrapscht werden?
Karl: Es ist ja nicht so, dass es keine Regelungen gibt. Da gibt es die Androhung einer Verwaltungsstrafe. Zudem kann die belästigt Frau ja auch zivilrechtlich Schadenersatz geltend machen.
ÖSTERREICH: Also bleibt alles, wie es ist?
Karl: Ich werde im Rahmen des Projekts „Strafrecht 2015“ eine Expertengruppe mit der Frage befassen.
Heinisch: »Grapschen ist sexuelle Belästigung«
ÖSTERREICH: Was sagen Sie dazu, dass Ministerin Karl das Po-Grapschen nicht strafrechtlich sanktionieren will.
G. Heinisch-Hosek: Ich bin gelinde gesagt erstaunt über diese zögerliche Haltung. Durch die Debatte in Deutschland ist jetzt ein Fenster offen, die lückenhafte Regelung bei uns zu verschärfen
ÖSTERREICH: Und wie?
Heinisch-Hosek: Auch das Po-Grapschen soll unter sexuelle Belästigung fallen und als solche bestraft werden können. Bis jetzt sind Frauen nur vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz selbst geschützt – hier will ich auch im Strafrecht nachschärfen.
ÖSTERREICH: Welche Strafen soll es geben?
Heinisch-Hosek: Den Strafrahmen (max. 6 Monate Haft) will ich unverändert lassen.