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Kocher: Kurzarbeit für geschädigte Firmen ab sofort möglich

18.09.2024

Kurzarbeit für von Hochwasser geschädigte Unternehmen ist laut Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) ab sofort verfügbar.  

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung, so Kocher in einer Aussendung. Es genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wie viele Betriebe die Beihilfe in Anspruch nehmen könnten, sei derzeit noch nicht abschätzbar, hieß es vom Ministerium auf APA-Anfrage.

Der Antrag kann beim Arbeitsmarktservice (AMS) bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden. Betroffene Betriebe sollen sich laut Wirtschaftsministerium aber bald bei einer der regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. "Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden", sagte Kocher laut Aussendung.

In der Coronapandemie wurden vom AMS rund 10 Mrd. Euro an Kurzarbeitsbeihilfe ausbezahlt. Seit Herbst 2023 gelten neue, strengere Regeln für die Kurzarbeit. Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung für Arbeitnehmer wird laut Arbeiterkammer eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt, die im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate führt. Die Arbeitszeit muss um mindestens 10 Prozent bis höchstens 90 Prozent reduziert werden.
 

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